Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-22968-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 330 vom 31.01.2024 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie an der beschriebenen Stelle eine sichere Nutzung hergestellt werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Dem Vorschlag zum Rückbau des Zauns kann die Verwaltung nicht folgen, da an diesem das Brückengeländer anschließt und dieses erforderlich ist um einen Absturz in die Widerlagerböschung zu verhindern.

 

Um den Radweg zu verbreitern kann der ohnehin schon schmale Gehweg nicht weiter reduziert werden. Eine Verbreiterung in die Fahrbahn, die mit 4,50 m ausreichend breit ist, wäre theoretisch möglich. Hierfür würden Kosten von ca. 150.000 200.000 € entstehen. Eine Finanzierung aus Unterhaltungsmitteln ist nicht realisierbar. Im Investitionsplan sind bis 2030 keine entsprechenden Mittel vorgesehen. Zusätzlich ist aufgrund des Alters und des baulichen Zustands die prognostizierte Reststandzeit der östlichen Brücke auch innerhalb der nächsten ca. zehn Jahre erreicht, so dass ein Umbau für eine Radwegverbreiterung jetzt nicht mehr wirtschaftlich ist.  

 

Die Verwaltung wird den Kurvenbereich so optimieren, dass der Wasserabfluss wiederhergestellt wird.

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