Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23653
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzicht auf Planfeststellung für die signalisierte Querung der Stadtbahntrasse und das Versetzen der Fahrleitungsmaste am Hagenmarkt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
|
Anhörung
|
|
|
|
21.05.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.05.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Stadt als Trägerin öffentlicher Belange stimmt dem Verzicht auf Planfeststellung für die signalisierte Querung der Stadtbahntrasse am Hagenmarkt in Richtung Katharinenkirche und für die Verschiebung der beiden Fahrleitungsmaste unter Voraussetzung der Berücksichtigung und Umsetzung der Hinweise in Anlage 1 durch die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) zu.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Zustimmung zu städtischen Stellungnahmen in verkehrlichen Planfeststellungsverfahren um Maßnahmen, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.
Hintergrund
Das Versetzen von Fahrleitungsmasten und die Einrichtung neuer Querungsmöglichkeiten über Stadtbahngleise sind Vorhaben der BSVG, welche planfeststellungsrelevant sind. Planfeststellungsbehörde ist in diesem Fall die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Die Stadt ist als Trägerin öffentlicher Belange in diesem Verfahren involviert und von der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) gebeten worden, eine Stellungnahme abzugeben.
Anlass
Die Straßenplanung im Umfeld des Hagenmarktes sieht eine neue signalisierte Querungsmöglichkeit über den Bohlweg und die angrenzenden Stadtbahngleise in Richtung Katharinenkirche vor (Anlage 2, blau umrandet). Die bisher vorhandene Dreiecksinsel im direkten Kreuzungsbereich entfällt. Zukünftig können an dieser Stelle nur noch Radfahrende den Bohlweg queren. Dafür ist geplant, ca. 20 m weiter südlich eine neue signalisierte und barrierefreie Querungsmöglichkeit über den Bohlweg und die Stadtbahntrasse zu errichten. Da die Querung über die Stadtbahntrasse an dieser Stelle neu entsteht, ist hierfür ein Planverfahren durchzuführen. Das Verfahren bezieht sich ausschließlich auf den neuen Überweg über die Stadtbahntrasse. Da es sich hierbei um eine Anlage der BSVG handelt, ist die BSVG Verfahrensführerin. Die Platz- und Straßenplanung sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Zusätzlich müssen zwei Fahrleitungsmaste im Rahmen der Planung versetzt werden. Ein Mast befindet sich aktuell in der Dreiecksinsel (orange markiert), die nach der Umsetzung der Planung entfällt. Dieser soll in Richtung Westen mittig in die neue Aufstellfläche für Zu-Fuß-Gehende versetzt werden (blau markiert). Am neuen Standort soll der Fahrleitungsmast gleichzeitig die Lichtsignalanlage aufnehmen.
Der zweite Mast, der versetzt werden muss, befindet sich etwas weiter südlich am Rand der geplanten Radwegführung (orange markiert). Dieser soll ca. 2 m weiter nach Osten mittig in der dortigen Aufstellfläche für Zu-Fuß-Gehende platziert werden (blau markiert). Auch dieser Mast wird ein Kombimast, an dem sowohl die Fahrleitung als auch das Lichtsignal für die Fußgängerfurt installiert wird.
Da die Fahrleitungsanlage auch planfestgestellt ist, wird diese geplante Änderung im Zuge dieses Planverfahrens mit betrachtet.
Prüfung
Innerhalb der Verwaltung wurde die Planung überprüft. Es haben sich keine Aspekte ergeben, die gegen eine Zustimmung zum Verzicht auf Planfeststellung sprechen. Allerdings wurden Detailhinweise gegeben, die einige Planungsaspekte betreffen. Diese werden der BSVG als Hinweise und Bedingungen zur Zustimmung mitgeteilt (Anlage 1).
Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Umbaus des Hagenmarktes aus dem PSP-Element/Maßnahmennummer 5E.660142, da die Stadt der „Verursacherin“ der Maßnahme ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
500 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
196,2 kB
|
