Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23596-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Scheinselbstständigkeit von Musiklehrern und ein Urteil des BSG: auch ein Problem für die städtische Musikschule?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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14.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die FDP Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig stellt in ihrer Anfrage (Drs. Nr. 24-23596) fest, dass Musikschulen aufgrund der Umsetzung des „Herrenberg-Urteils“ des Bundessozialgerichts vor großen Herausforderungen stünden. Musiklehrerinnen und -lehrer, die bisher durch Honorarverträge mit Musikschulen scheinselbstständig sind, hätten demnach u.U. ein Recht auf eine Festanstellung. Dies stelle für viele Städte und Gemeinden eine große finanzielle Belastung dar, als Beispiel sei die Musikschule Trier genannt. Der Orchesterverband unisono sowie der Verband deutscher Musikschulen befürchte durch das Urteil Einschnitte in die Musikschullandschaft und eine sehr viel schlechtere Unterrichtsversorgung an kommunalen Musikschulen.
Zu Frage 1.: Wie setzt die Stadt die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ in der städtischen Musikschule um, sofern dies notwendig ist?
Die Städtische Musikschule Braunschweig ist von den Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ nicht betroffen, da an der Musikschule schon immer nur festangestelltes Lehrkräfte- und Verwaltungspersonal im Rahmen des TVöD beschäftigt ist.
Lediglich bei kurzfristigen Aushilfen in Ensembles oder Orchestern werden Musikerinnen und Musiker als Selbständige eingebunden und über Gelder des Konzert & Förderverein der Städtischen Musikschule Braunschweig e.V. bezahlt. Dieser Sachverhalt entspricht nicht dem Unterrichtsalltag, sondern ist nur sehr selten erforderlich und tangiert die Problematik des Herrenberg-Urteils nicht.
Zu Frage 2.: Wie ist die städtische Musikschule personell aufgestellt, in Bezug auf Unterrichtsversorgung durch Voll- und Teilzeitlehrkräfte beziehungsweise Honorarkräfte?
Insgesamt umfasst der Lehrkörper der Städtischen Musikschule Braunschweig 27,67 reguläre Vollzeitstellen im regulären Musikschulunterricht.
Weitere 2,88 Stellen stehen als sogenannte Projektstunden für Kooperationen mit Kitas und Grundschulen zur Verfügung. Diese können nur über eine erfolgte Drittmitteleinwerbung (Kostendeckungsgrad = 100%) eingesetzt werden. Die Drittmittel werden von Stiftungen, Serviceclubs sowie dem Konzert & Förderverein der Städtischen Musikschule Braunschweig e.V. eingeworben.
Alle genannten Unterrichtsstunden verteilen sich auf rund 50 Musikschullehrkräfte von 2,0 bis 27 Stunden (27 Stunden = Vollzeit an der Städtischen Musikschule Braunschweig). Dabei haben 9 Lehrkräfte, inkl. der Stellvertretenden Schulleitung, eine Vollzeitbeschäftigung.
Die Musikschulverwaltung ist mit 2,75 Beamtenstellen und 3 Angestelltenstellen, inkl. der Schulleitung/ Abteilungsleitung, aufgestellt.
Zu Frage 3.: Was unternimmt die Musikschule, um Lehrkräfte zu gewinnen beziehungsweise deren Entwicklung zu unterstützen?
Freie Stellen
Die Städtische Musikschule Braunschweig veröffentlicht Stellenausschreibungen auf der Webseite der Stadt Braunschweig, der Unterwebseite der Musikschule sowie auf Fach- und Verbandswebseiten, wie der „neuen Musikzeitung“ (nmz) und dem Verband deutscher Musikschulen. Überdies werden die Stellenausschreibungen an die Musikschulen der Braunschweiger Region sowie an weitere, z.B. das Telemann-Konservatorium Magdeburg, ferner an die Musikhochschulen Hannover, Bremen, Osnabrück, Hamburg und Berlin u.a., versendet.
Personalentwicklung
Die Personalentwicklung wird durch das Angebot von zahlreichen Fortbildungen im Laufe eines Jahres und einem Klausurtag pro Jahr mit einem Themenschwerpunkt für das gesamte Kollegium vollzogen.
Zudem werden organisatorische Maßnahmen wohlwollend unterstützt, wenn Lehrkräfte künstlerisch tätig sind und diese Aktivitäten mit Unterrichtszeiten kollidieren. Schülerinnen und Schüler erhalten jedoch immer ihren gebuchten Unterricht durch Vorverlegungen oder Nachholen von Unterricht.
Ferner können sich Kollegiumsmitglieder alle zwei Jahre zur Wahl als Fachgruppenleitung stellen und Verantwortung in ihrem Instrumentenbereich übernehmen (z.B. Fachgruppe Bläser und Schlagwerk). Derzeit gibt es sechs Fachgruppen.
Überdies wird angestrebt, Lehrkräften mit Teilzeitanstellung bei einer Gesamtschau des Musikschulbetriebs und der strategischen Ausrichtung weitere Stundendeputate anzubieten.
Die Schulleitung bemüht sich, Anschaffungswünschen des Lehr- und Verwaltungspersonals in Form von Arbeits- und Lehrmaterial, Instrumentarium und angemessenen Musikschul-Raumausstattungen immer nachzukommen, wenn die finanziellen Ressourcen dies im Rahmen der Möglichkeiten erlauben. Hierbei hilft oft der Konzert & Förderverein der Städtischen Musikschule Braunschweig e.V. .
Nicht zuletzt spielen bei der Gewinnung eines qualitativ gut ausgebildeten Lehrpersonals auch die räumliche Situation und die Möglichkeiten, Konzerte, Veranstaltungen, Workshops und Projekte umzusetzen, eine Rolle. Dabei würde die Errichtung eines neuen Musikschulgebäudes von großem Vorteil sein.
