Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23665-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen im Rat der Stadt vom 27.04.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1.:

 

Die Verwaltung versteht die Fragestellung nicht nur in Bezug auf die eigenen Photovoltaik-Anlagen, sondern auch mit Bezug auf Anlagen der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG, über die die Stadt über 95 % der Anlagenleistung abwickelt. Aus der Zusammenarbeit mit der Genossenschaft und eigenen Projekten kann die Verwaltung wie folgt Stellung nehmen:

 

Grundsätzlich wird im Projektverlauf der Empfehlung von BS-Netz gefolgt und vor Beginn der Installation von der PV-Anlage erfolgt eine Netzverträglichkeitsprüfung. Die Netzverträglichkeitsprüfung dauert ca. 2 Wochen. Erst bei einer positiven Rückmeldung von BS-Netz beginnt die Installation.

 

Unter Einhaltung dieses Anmeldeprozesses einer Photovoltaik-Anlage beträgt die durchschnittliche Dauer des Netzanschlusses 2 Wochen nach Einreichen der Fertigmeldung.

 

Bei PV-Anlagen über 135 kW dauert, bedingt durch das Anlagenzertifikat, der Prozess hingegen bis zu 6 Monaten. Das Anlagenzertifikat liegt in der Verantwortung eines akkreditierten Dienstleisters nach DIN 17065 und nicht in der Verantwortung des lokalen Netzbetreibers. Dieser akkreditierte Dienstleister agiert in fest zugeordneten Regionen und ist nicht frei wählbar.

 

Zu Frage 2:

 

Der Verwaltung liegen keine Berichte oder Schätzungen aufgrund verzögerter Netzanschlüsse vor. Grundsächlich ergibt sich der wirtschaftliche Schaden aus verpasster Nutzung des Stroms für den Eigenbedarf und verpasster Einspeisevergütung. Die Höhe muss je Anlage und Eigenverbrauch anlagenspezifisch ermittelt werden.

 

Zu Frage 3:

 

Eine hoheitliche Aufsichtspflicht besteht nicht. Die in der Frage genannten zugesicherten Leistungen der „zeitnahen Einbindung von Anlagen der Erneuerbaren Energien“ finden sich nicht im Konzessionsvertrag, sondern im Netzbewirtschaftungskonzept Strom von BS|Energy vom 17. Juni 2019. Dieses wurde dem Rat der Stadt mit nichtöffentlicher Vorlage vom 29. August 2019 (DS 19-11509-01) zur Kenntnis gegeben.

 

Eine institutionalisierte Berichterstattung gegenüber der Verwaltung erfolgt bisher nicht. Verwaltungsseitig wird diese Anfrage zum Anlass genommen, dass künftig regelmäßig im gemäß §§ 9a und 9b des Gesellschaftsvertrages der BS|Netz gegründete Netzbeirat im Rahmen von mindestens zweimal im Jahr stattfindenden Sitzungen zur Dauer der Netzanschlüsse von PV-Anlagen berichtet werden soll.

 

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen im Rat der Stadt vom 27.04.2024 wurde ergänzend auch an BS|Energy/BS|Netz übermittelt, welche hierzu wie folgt Stellung nehmen:

 

Zu Frage 1:

 

Der Zubau an Photovoltaikanlagen ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. In der Bundesrepublik wurden laut Bundesnetzagentur im Jahr 2023 insgesamt 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im Marktstammdatenregister erfasst, davon 300.000 Balkonkraftwerke.

 

Auch in Braunschweig ist der Zubau an PV-Anlagen während der vergangenen Jahre kontinuierlich, 2023 sogar exponentiell, angestiegen. Derzeit machen Photovoltaik-Anlagen in Braunschweig einen Anteil von rund 97 Prozent bei der angeschlossenen Anzahl von Stromerzeugungsanlagen aus. Von den derzeit insgesamt 6.240 Photovoltaik-Anlagen im Braunschweiger Netzgebiet sind allein 2.486 im vergangenen Jahr in Betrieb genommen worden. 978 davon sind Balkonkraftwerke. Zusammen können alle Photovoltaik-Anlagen bis zu 59 GWh Strom erzeugen und damit rund 16.900 Braunschweiger Haushalte versorgen (Zahlen in diesem Absatz mit Stand 30. April 2024).

 

BS|Netz hat den Photovoltaik-Ausbau in der Löwenstadt stets vorausschauend im Blick und die daraus resultierende notwendige Dimensionierung der involvierten Fachabteilungen bereits eingeplant und größtenteils umgesetzt.

 

Eingehende Anträge werden umgehend bearbeitet. Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der ersten Meldung durch den Kunden bis zum Zählereinbau durchschnittlich bei 39 Kalendertagen. Davon entfielen 16 Tage auf die Prüfung der Meldung und die Nachforderung von fehlenden Unterlagen. Die sich hieraus ergebende zeitliche Differenz von 23 Kalendertagen bis zum Zählereinbau ist insbesondere durch Materialverfügbarkeiten bei Zweirichtungszählern zu erklären. In 2024 konnte diese Zeitspanne bereits auf 16 Kalendertage reduziert werden.
 

Ein Großteil der angemeldeten Photovoltaikanlagen konnte und kann innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne - innerhalb von zwei bis drei Wochen - bearbeitet werden. Bestimmende Faktoren sind dabei die Höhe der Leistung und die damit in Verbindung stehenden Anforderungen an Unterlagen und weiteren technischen Spezifikationen. Anlagen mit größerer Leistung bedürfen beispielsweise bestimmte Datenübertragungskomponenten, müssen am Redispatch 2.0 teilnehmen oder benötigen technisch und wirtschaftlich anspruchsvolle Netzverknüpfungspunkte.

 

Zu Frage 2:

 

BS|Netz liegen keine solcher Berichte vor.
 

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