Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23683-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt am 30.04.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1.:

 

Dem Baubeginn sind verschiedene Planungsphasen vorausgesetzt: Zuerst ist die für die Vergabe der notwendigen Planungsleistungen erforderliche vergaberechtliche Betreuung durch ein externes Fachbüro auszuschreiben. In einem nächsten Schritt erfolgt ein europaweites Vergabeverfahren, das mit der Bindung der notwendigen Planer endet. Anschließend erfolgt durch das gebundene Planungsteam der Vorentwurf und Entwurf. Dieser wird dem Ausschuss für Planung und Hochbau zum Kostenfeststellungsbeschluss vorgelegt. Auf dieser Basis erfolgt dann die weitere Ausarbeitung der Planung, als Grundlage von Ausschreibung und Beauftragung vor Baubeginn.

Da die Verwaltung zurzeit ganz am Anfang dieses Prozesses steht, kann weder über Termine noch über Kosten eine belastbare Aussage getroffen werden. Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Beschleunigung des Baubeginns erwirkt werden.

 

Zu Frage 2.:

 

Im aktuellen Haushaltsplan steht eine Planungsrate von 500 T EUR bereit. Die derzeit erforderlichen Planungsschritte sind unter 1. beschrieben. Insofern kann hier keine Verzögerung erkannt werden. Darüber hinaus werden, wo notwendig, kleinere Mängel durch die Instandhaltung kurzfristig abgestellt.

 

Zu Frage 3.:

 

Der Verein zur Förderung von Jugendkultur und Musik im B58 war in den Beteiligungsaktionen eingebunden. Auch in den zukünftigen Planungsschritten werden, wie bei städtischen Bauprojekten üblich, die Nutzenden eingebunden.

 

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