Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23691-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 2. Mai 2024 (24-23691) wird wie folgt Stellung genommen:

 

zu Frage 1:


Die Verwaltung ist seit vielen Jahren auf mehreren Ebenen in die Sicherheitsthemen rund um den Fußball und das Stadion eingebunden. Dazu gehören u. a. die Gründung und der Vorsitz im ÖASS (Örtlicher Ausschuss für Sport und Sicherheit) und die Teilnahme an den Jahressitzungen der Stadionallianzen, eines gemeinsamen Projektes von Innenministerium und DFL mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Akteure vor Ort insbesondere in Sicherheitsfragen zu intensivieren. Eines der Ergebnisse dieser Sitzungen war die Gründung der Stadionallianz Braunschweig, eines Austauschformats zwischen Eintracht, Polizei, dem Fanprojekt und der Stadt. Weiter ist die Verwaltung regelmäßige Teilnehmerin der Jahressicherheitsbesprechungen.

 

Im Vorfeld des zurückliegenden Derbys wurde eine Projektgruppe unter Beteiligung des Innenministeriums, der Städte Braunschweig und Hannover, der Polizei und der betroffenen Vereine ins Leben gerufen, in der die Stadt durch den Ordnungsdezernenten vertreten war. Als eines der Besprechungsergebnisse hatte die Polizeidirektion Braunschweig eine Reihe von Maßnahmen identifiziert, die bis zum Derby umgesetzt werden sollten; weitere langfristige bauliche Veränderungen wurden ebenfalls thematisiert.

 

Die geforderten Maßnahmen, wie z. B. die Erneuerung der Videoanlage, die Errichtung von Netzen zur Verhinderung des Beschusses anderer Blöcke, der Einbau zusätzlicher Tore zwischen einzelnen Blöcken und die Einrichtung zusätzlicher Pufferblöcke wurden ebenso umgesetzt wie die Verstärkung des Ordnungsdienstes und ein Alkoholverbot im Stadion. Die Umsetzung erfolgte dabei jeweils im Rahmen der vertraglichen Zuständigkeiten entweder durch Eintracht Braunschweig oder durch die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH als Stadionbetreiberin.

 

Die umfangreichen Abstimmungen und die Umsetzung der geforderten Maßnahmen führten dazu, dass das Einsatz- und Sicherheitskonzept auch aus Sicht der Polizei positiv bewertet wurde. 

 

 

zu Frage 2:

 

Der massive Einsatz von Pyrotechnik und der Beschuss anderer Blöcke sind letztlich auf ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit und die kriminelle Energie einer kleinen Gruppe von Stadionbesuchenden zurückzuführen, ferner auf individuelles Fehlverhalten weniger Ordnungskräfte.

 

Dem kann letztlich nur begrenzt durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen entgegengewirkt werden. Vielmehr muss künftig verhindert werden, dass diese Personen Zugang zum Stadion bekommen. Dieses Ziel wird von allen Beteiligten mit Nachdruck verfolgt. Eintracht Braunschweig hat dazu auch presseöffentlich deutlich erklärt, dass die Verantwortlichen mit Stadionverboten und ggfs. auch mit Schadensersatzforderungen rechnen müssen.

 

Als weitere Maßnahmen ist geplant, durch den Einbau von Drehkreuzschleusen im Gastbereich sowie im Eingangsbereich Rheingoldstraße die Zugangssituation und damit auch die Einlasskontrollen zu optimieren. Weiter wird der Austausch der Sitzschalen im Gastbereich gegen nicht-brennbare oder demontierbare Modelle geprüft.

 

Zusätzlich wird mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt werden, in welchem Umfang die Intensivierung der Videoüberwachung im Stadion im Vorfeld der Spiele und außerhalb der Spieltage zulässig ist.

 

Weitere bauliche Veränderungen der Einlassbereiche zu den Gästeblöcken, insbesondere der Einbau zusätzlicher Tore und eines weiteren Eingangs dort, sind abhängig von der Art der weiteren Nutzung des Parkplatzes P4, dessen Bebauung bzw. Ausbau diskutiert wird. Bis dahin wird die vorhandene mobile Vereinzelungsanlage zum Einsatz kommen.

 

zu Frage 3:

 

Zur Frage der Umsetzbarkeit und Priorisierung der geforderten baulichen Maßnahmen fanden zwischenzeitlich Gespräche zwischen Polizei, Stadionbetreiberin sowie der Bau- und Ordnungsverwaltung statt. Nach der abschließenden Kostenermittlung wird zu prüfen sein, ob die Maßnahmen in den laufenden Haushalten durch Verschiebung anderer Maßnahmen finanziert werden können oder ob eine Umsetzung im Rahmen des nächsten Doppelhaushaltes erfolgen muss.


 

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