Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem in der Anlage aufgeführten Vertragsentwurf zur Änderung des Nutzungsvertrags mit der Freien Turnerschaft Braunschweig e. V. vom 16. Dezember 2019 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Vertragsanpassungen im Benehmen mit dem Verein vorzunehmen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Erbbaurechtsverhältnis zwischen der Stadt Braunschweig und der Freien Turnerschaft Braunschweig e. V. wurde mit Vertrag vom 13. Dezember 2019 aufgehoben und die Sportanlage Herzogin-Elisabeth-Straße 78 rückwirkend zum 1. Januar 2019 an die Stadt zurückgegeben.

 

In der Folge hat die Verwaltung am 16. Dezember 2019 mit der Freien Turnerschaft Braunschweig e. V. einen Nutzungsvertrag über die Sportanlage Herzogin-Elisabeth-Straße 78 geschlossen und ist gemäß diesem Vertrag in die bestehenden Rechte und Pflichten des Gastronomievertrages vom 17. Juli 2016 zwischen der Freien Turnerschaft Braunschweig e. V. und dem Pächter eingetreten. Ausdrücklich hiervon ausgenommen wurde eine bestehende und zu diesem Zeitpunkt nicht kündbare Bierbezugsverpflichtung, die in der Verantwortung der Freien Turnerschaft Braunschweig e. V. und dem Pächter verblieb.

 

Im o.g. Nutzungsvertrag wurde daher vertraglich vereinbart, zum Ende der Bierbezugsverpflichtung eine neue einvernehmliche Vereinbarung zur Fortführung der Vereinsgastronomie zu treffen.

 

Zum 31. Juli 2024 endet der Bierbezugsvertrag, so dass der Nutzungsvertrag anzupassen ist. Zukünftig hat eine Trennung der Vereinsgastronomie und der Außengastronomie südlich des Sportfunktionsgebäudes („Biergarten“) zu erfolgen, so dass zwei separate Verträge zu schließen sind.

 

Im Rahmen der Änderung des Nutzungsvertrages mit der Freien Turnerschaft Braunschweig e.V. wird der Bereich der Außengastronomie südlich des Sportfunktionsgebäudes aus den bisherigen Vertragsinhalten mit dem Verein herausgelöst. Die Vereinsgastronomie auf der Sportanlage soll weiterhin - wie bisher - zum Betrieb einer Vereinskantine genutzt werden, die im Zusammenhang mit dem Vereinssportbetrieb der Sportanlage und der Freien Turnerschaft Braunschweig e. V. steht.

Über den Bereich der Außengastronomie südlich des Sportfunktionsgebäudes wird angestrebt zum gleichen Zeitpunkt ein separates Vertragsverhältnis mit einem Pächter zu schließen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Änderung des Nutzungsvertrags vom 16. Dezember 2019 zuzustimmen.

 

Als Anlage ist der Entwurf des 1. Änderungsvertrages zum Nutzungsvertrag vom 16. Dezember 2019 beigefügt.

 

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Anlagen

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