Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23774

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen im Jahr 2024 gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt u. a. für ein vom jeweiligen Sportfachverband anerkanntes Leistungszentrum auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50,00 % der zuschussfähigen Kosten gewähren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat.

 

Der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. (BTSC) beantragt für das Jahr 2024 einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen in der Böcklerstraße 219, 38102 Braunschweig.

 

Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht der BTSC von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 75.177,00 € aus.

 

Die Verwaltung schlägt vor dem BTSC einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums im Jahr 2024 als Anteilsfinanzierung (33,25 %) zu gewähren.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/24 zur Verfügung.

 

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