Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23774
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. - Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzsport im Jahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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05.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt u. a. für ein vom jeweiligen Sportfachverband anerkanntes Leistungszentrum auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50,00 % der zuschussfähigen Kosten gewähren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat.
Der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. (BTSC) beantragt für das Jahr 2024 einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen in der Böcklerstraße 219, 38102 Braunschweig.
Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht der BTSC von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 75.177,00 € aus.
Die Verwaltung schlägt vor dem BTSC einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,00 € für den Betrieb des Landesleistungszentrums im Jahr 2024 als Anteilsfinanzierung (33,25 %) zu gewähren.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/24 zur Verfügung.
