Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23775

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem VfB Rot-Weiß 04 Braunschweig e. V. wird für die Durchführung seines Projektes „Lebenschancen durch Sport“ im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 ein zweiter Teilzuschuss in Höhe von 56.000,00 € gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.9 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig innovative Sportangebote z. B. im Bereich Kinder und Jugendliche fördern.

 

Seit 2008 betreibt der VfB Rot-Weiß 04 Braunschweig e. V. (VfB Rot-Weiß) im westlichen Ringgebiet der Stadt Braunschweig das mehrfach preisgekrönte Projekt „Lebenschancen durch Sport“. Mit der Durchführung des Projektes ist die Löwenkickers GbR beauftragt.

 

Seit dem Jahr 2021 wird das Projekt städtisch gefördert. In 2021 wurde ein Zuschuss in Höhe von bis zu 52.000,00 € für die Durchführung des Projektes im Stadtteil „Westliches Ringgebiet“ gewährt. Ende des Jahres 2021 wurde „Lebenschancen durch Sport“ auf die Stadtteile Siegfriedviertel und Schwarzer Berg ausgedehnt. Hierfür wurde ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 30.000,00 € gewährt.

 

Im vergangenen Jahr 2023 wurde das Projekt auf den Stadtteil Viewegs Garten/Bebelhof ausgeweitet, wodurch das Projekt mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von bis zu 112.000,00 € städtisch gefördert wurde.

 

Ziel des Projektes ist es, für alle Kinder und Jugendlichen

 

-          eine Möglichkeit von Bewegungs- und Gesundheitsförderung anzubieten,

-          die Entwicklungsförderung im motorischen, sozial-emotionalen und kognitiven Bereich zu ermöglichen

-          die Durchführung von präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Übergewicht und den daraus resultierenden Folgebeschwerden sowie die Vermittlung von Spaß an der Bewegung zu fördern.

 

Unter Leitung eines Diplom-Sportpädagogen wird mit diversen Bewegungs- und Fitnessangeboten sowie mit Fortbildungs- und Beratungsangeboten für interessierte Betreuungskräfte und Pädagoginnen und Pädagogen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Braunschweiger Organisationen das Ziel verfolgt, zu einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beizutragen.

 

Nach Angaben des VfB Rot-Weiß verfügt der Verein weiterhin nicht über eigene Projektmittel. Die Zweckerfüllung des Projektes ist nach Angaben des Vereins nur durch Deckung sämtlicher Ausgaben durch städtische Fördermittel möglich. Eine Förderung von 100,00 % der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist gemäß § 3 Abs. 3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig im Einzelfall möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, einen zweiten Teilzuschuss in Höhe von 56.000,00 € (50,00 % des im Doppelhaushalt 2023/24 für dieses Förderprojekt vorgesehenen Förderbudgets, für den Zeitraum Juli bis Dezember 2024) zu gewähren.

 

Gemäß Ziffer 1.4 der Anlage 2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig darf die Zuwendung nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird.

 

Auf dieser Grundlage können die Teilbeträge des Abschlags vom VfB Rot-Weiß wie folgt abgerufen werden:

 

-          1. Teilabschlag (Juli bis September 2024): 28.000,00 €

-          2. Teilabschlag (Oktober bis Dezember 2024): 28.000,00 € frühestens ab Anfang Oktober 2024

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Gewährung des Zuschusses stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/24 zur Verfügung.

 

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