Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-23534-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Querung Bohlweg - Dankwardstr > Steinweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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21.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 130 vom 23.04.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird gebeten, dem Bezirksrat Vorschläge zu unterbreiten, wie an diesem Verkehrsknotenpunkt eine zeitgemäße und angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen erreicht werden kann.
Folgende Szenarien sind zu bedenken:
- Markierung von Aufstellflächen für Fahrradfahrende in der Dankwardstraße, Richtung Steinweg und Rechtsabbieger in den Bohlweg.
- Fahrbahnmarkierung für Fahrradfahrende, die aus Norden kommend nach links in den Steinweg einbiegen.
- Verbesserung der Verkehrssituation für Fahrradfahrende durch Anlegen von Protected-Bike-Lanes an geeigneten Stellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.:
Als Aufstellfläche kommt in der Dankwardstraße lediglich ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS) in Betracht, da der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird. Der ARAS würde auf gesamter Breite vor dem Geradeaus- und Rechtsabbiegestreifen mit einer Länge von 5 Metern angeordnet werden.
Ein ARAS erfordert eine markierte Zuführung für Radfahrende, sodass diese sich vor dem Kfz-Verkehr aufstellen und als Erste in die Kreuzung einfahren können. Aufgrund der begrenzten Breite der Dankwardstraße müssten für diese Zuführung die beiden vorhandenen Fahrstreifen stadtauswärts zu einem zusammengefasst werden.
Die Kreuzung Bohlweg/Steinweg/Dankwardstraße ist der zentrale ÖPNV-Knotenpunkt im Innenstadtbereich. Die Signalsteuerung berücksichtigt je Umlauf zweimal die Stadtbahn, sodass die vorhandene Grünzeitlänge aus der Dankwardstraße bereits heute teilweise dazu führt, dass ein Rückstau in Richtung Münzstraße entsteht. Eine Zusammenlegung der Fahrstreifen würde diesen deutlich verstärken und zu erheblichen negativen Auswirkungen für den Busverkehr führen. Daher sieht die Verwaltung von der Markierung einer Aufstellfläche ab.
Zu 2.:
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten der Kreuzung ist die Markierung für indirekt linksabbiegende Radfahrende, die aus Norden kommen und nach links in den Steinweg einbiegen wollen, nicht realisierbar.
Zum einen fehlt der Platz, um eine Aufstelltasche in ausreichender Größe zu markieren. Zum anderen findet sich aufgrund der Kreuzungsgeometrie und der beengten Verhältnisse kein geeigneter Standort für einen zusätzlich erforderlichen Signalmast mit Radsignalgeber, da dieser in unmittelbarer Nähe zur Aufstelltasche stehen müsste.
Zu 3.:
Wie bereits beschrieben, ist die Flächenverfügbarkeit in der Kreuzung gering. Gleichzeitig herrschen hohe Verkehrsstärken aller Verkehrsarten mit entsprechenden Flächenbedarfen (Breite, Fahrkurven etc.). Daher können im Bestand keine Protektionselemente vorgesehen werden.
Sollte die Kreuzung in Zukunft umgestaltet werden, wird der Einsatz von Protektionselementen im Planungsprozess standardmäßig geprüft.
