Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23704-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Flexibilisierung der Fachkraftquote in Pflegeheimen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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16.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der CDU-Fraktion (DS 24-23704) vom 02.05.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Problemanalyse zum Thema Fachkräftemangel wird inhaltlich geteilt. Die Zahlen der Einrichtungen, die der Verwaltung bezüglich der nachgewiesenen Auslastungen in den letzten Monaten vorgelegt wurden, bestätigen die in der Anfrage genannte Unterauslastung jedoch nicht.
Aufgrund dessen kann auch die genannte Anzahl an freien Pflegeplätzen nicht geteilt werden. Eine Unterauslastung kann zudem auch andere Ursachen als den beschriebenen Fachkräftemangel haben. Eine Ausnahme von der ordnungsrechtlichen Fachkraftquote ist bereits zu diesem Zeitpunkt ohne weitere Flexibilisierung der Fachkraftquote möglich. Sie ist zur fortlaufenden Sicherstellung der erforderlichen fachgerechten Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner ggf. zu befristen. Von einer fachgerechten Betreuung in diesem Sinne kann grundsätzlich ausgegangen werden, solange die Vorgaben der gültigen Pflegesatzvereinbarung hinsichtlich des vorzuhaltenden Anteils an Fachkräften erfüllt sind. Die Flexibilisierung der Fachkraftquote kann als ein Mittel zur Abmilderung des Fachkräftemangels betrachtet werden. Die Auswirkungen auf die Qualität der Pflege durch den geringeren Einsatz von Fachkräften sind aber bislang nicht bekannt und sollten sorgfältig abgewogen werden.
Zu Frage 2:
Sowohl leistungsrechtlich (durch den Niedersächsischen Rahmenvertrag für vollstationäre Pflege) wie auch ordnungsrechtlich (durch die Möglichkeit der Ausnahmeregelung nach § 4 (3) NuWGPersVO) liegen die Voraussetzungen für eine Flexibilisierung der Fachkraftquote schon jetzt vor. Doch obwohl mit einigen Einrichtungen leistungsrechtlich in den jeweiligen Pflegesatzvereinbarungen bereits abgesenkte Fachkraftquoten von bis zu 41 % (statt 50 %) vereinbart wurden, sind von diesen Einrichtungen die zur Umsetzung erforderlichen Ausnahmegenehmigungen noch nicht beantragt worden.
Insofern wird der bereits vorhandene Spielraum aktuell von den Einrichtungen noch nicht genutzt. Die Ausnahmemöglichkeit kommt dabei grundsätzlich für alle Heime in Frage, die bereits eine Pflegesatzvereinbarung nach dem neuen Personalbemessungsverfahren abgeschlossen haben.
Zu Frage 3:
Wie bereits unter 2. genannt, werden die vorhandenen Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Fachkraftquote aktuell von den Einrichtungen nicht abschließend in Anspruch genommen. Bevor an dieser Stelle daher ein zusätzliches Modellprojekt für Braunschweig entwickelt wird, sollten die bereits bestehenden beschriebenen Ansätze genutzt werden. Für die Umsetzung eines Modellprojekts bedarf es zudem der Zustimmung weiterer Kostenträger. Hierfür wird von diesen, auch nach Rückmeldungen und Gesprächen auf der Pflegekonferenz, jedoch kaum ein weiterer gesetzlicher Spielraum gesehen.
