Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23581
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH - Jahresabschluss 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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30.05.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft
Braunschweig mbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Jahresabschluss 2023, der einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 784.837,76 €
ausweist, wird festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 784.837,76 € wird mit den bestehenden
Gewinnvorträgen aus Vorjahren verrechnet.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Grundstücksgesellschaft
Braunschweig mbH (GGB).
Der Jahresabschluss ist gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GGB von der
Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die
Entscheidung über die Abdeckung des Verlustes obliegen gemäß § 11 Buchstabe a) des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der
GGB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1
Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung
entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der GGB hat in seiner Sitzung am 29. April 2024 den
Jahresabschluss 2023 beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.
Der Jahresabschluss 2023 weist bei Gesamterträgen von 1.224.647,79 € und Gesamtaufwendungen von 2.009.485,55 € einen Fehlbetrag von 784.837,76 € aus. Das Ergebnis liegt somit um 550.827,24 € besser als der Wirtschaftsplan 2023 vorsah
(- 1.335.665,00 €). Zuschüsse waren im Doppelhaushalt 2023/2024 für das Wirtschaftsjahr 2023 nicht veranschlagt, da der Fehlbetrag aus dem vorhandenen Gewinnvortrag aus Vorjahren ausgeglichen werden soll.
Im Einzelnen:

Die Umsatzerlöse liegen auf Vorjahresniveau; gegenüber dem Plan 2023 konnten jedoch Mehrerlöse (Veräußerung von Gewerbeflächen) erzielt werden.
Dem steht jedoch auch höherer Materialaufwand (Bestandsveränderung Grundstücke, Zuführung Rückstellung für Erschließungskosten) korrespondierend gegenüber.
Der Personalaufwand liegt ebenfalls in etwa auf Vorjahresniveau, gegenüber dem Plan 2023 konnten Einsparungen erzielt werden, da zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt wurde (der Wirtschaftsplan 2023 sah die Einstellung eines hauptamtlichen Geschäftsführers schon ab März 2023 sowie die Besetzung zweier weiterer Stellen ab Juli 2023 vor).
Erhebliche Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr und dem Plan zeigen sich beim Zinsergebnis. Aufgrund der guten Liquiditätslage der Gesellschaft im Wirtschaftsjahr sowie der allgemeinen Zinsentwicklung und der späten Aufnahme eines weiteren Gesellschafterdarlehens (s. u.) konnten zwischenzeitlich Zinserträge vereinnahmt werden, so dass sich im Saldo mit den Zinsaufwendungen ein positives Zinsergebnis im Abschluss ergibt.
Im Wirtschaftsjahr 2023 hat die GGB insgesamt 13.251 T€ (im Vorjahr: 2.172 T€) in die
Anschaffung und Herstellung/Erschließung von Bauflächen investiert, hiervon 13.237 T€ für Wohngebiete. Unter Berücksichtigung der Abgänge durch Grundstücksverkäufe hat sich der Bestand im Saldo auf insgesamt 30.433 T€ stark erhöht.
Da es sich hierbei durchweg um Grundstücke für die Erschließung und Herstellung von Bauflächen handelt, die für den Weiterverkauf vorgesehen sind, werden diese nicht im Anlagevermögen der Bilanz eingebucht, sondern im Umlaufvermögen bei den Vorräten.
Die Finanzierung erfolgt aus der vorhandenen Liquidität sowie aus den bestehenden Gesellschafterdarlehen. Ergänzend wurde Ende des Jahres 2023 ein weiteres Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10 Mio. € aufgenommen.
Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB hat
zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am
19. März 2024 erteilt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz sowie der Lagebericht 2023 der GGB sind als
Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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420,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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592,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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