Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23582
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH - Jahresabschluss 2023 - Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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30.05.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft
Braunschweig mbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1a.) Herrn Ulf Streit wird für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft
Braunschweig mbH vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 Entlastung erteilt.
1b.) Herrn Rainer Mollerus wird für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der
Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH vom 1. Januar 2023 bis
31. Dezember 2023 Entlastung erteilt.
1c.) Frau Donia Sta wird für ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der Grundstücksgesellschaft
Braunschweig mbH vom 1. Januar 2023 bis zum 30. September 2023 Entlastung erteilt.
1d.) Herrn Matthias Heilmann wird für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der
Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH vom 1. Januar 2023 bis zum
30. September 2023 Entlastung erteilt.
2.) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten
Unterlagen zum Jahresabschluss 2023 der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH
(GGB) Bezug genommen (siehe Drucksache 24-23581).
Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt
gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der GGB der
Gesellschafterversammlung.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der
GGB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1
Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung
entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
