Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23769

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, Herrn Prof. Dr. Thomas Gösling mit Wirkung ab 1. Juli 2024 befristet bis zum 30. Juni 2029 zum Ärztlichen Direktor der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH im Nebenamt zu bestellen."

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Städt. Klinikum Braunschweig gGmbH (skbs) hat das Klinikum eine Stelle für einen Ärztlichen Direktor einzurichten; die Bestellung erfolgt für fünf Jahre.

 

r die Bestellung ist nach § 15 Ziffer 8 des Gesellschaftsvertrages skbs die Gesellschafterversammlung zuständig. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der skbs herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH hat die Bestellung in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 beraten und ihr zugestimmt.

 

Der bisherige Ärztliche Direktor Herr Dr. Thomas Bartkiewicz hat sein Amt mit Wirkung ab 13. Februar 2024 niedergelegt.

 

Herr Prof. Dr. Thomas Gösling ist als Chefarzt der Unfallchirurgie und der Orthopädie seit 2012 im skbs tätig. Die Funktion des Ärztlichen Direktors nimmt er seit Februar 2024 kommissarisch wahr. Zuvor hat er bereits als Stellvertreter die medizinische Weiterentwicklung des skbs erfolgreich begleitet.

 

Klinikintern ist zwischen der Geschäftsführung und den Chefärzten abgestimmt worden, dass die Funktion des Ärztlichen Direktors wieder innerklinisch aus den eigenen Reihen der Chefärzte im Nebenamt besetzt werden soll. Die hauptamtliche Besetzung war erstmalig 2015 mit Herrn Dr. Thomas Bartkiewicz erfolgt. Zwischenzeitlich sind organisatorische Änderungen und Aufgabenverschiebungen erfolgt, sodass zukünftig wieder eine Aufgabenerledigung im Nebenamt möglich sein wird.

 


Die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung ist für den 12. Juni 2024 vorgesehen.


 

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