Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23663

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Freiflächen-Photovoltaik-Konzept der Stadt Braunschweig wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

Bei dem Beschluss über das Freiflächen-Photovoltaik-Konzept (FF-PV) handelt es sich um die Festlegung grundlegender Zielsetzungen der Gemeinde, für die nach § 58 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG die Beschlusszuständigkeit beim Rat liegt. Der Beschluss des Rates nach Anhörung der Stadtbezirksräte und Fachausschüsse ist erforderlich, damit das FF-PV-Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist.

 

 

2. Sachstand

Im Sommer 2022 hat der Rat der Stadt Braunschweig das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) 2.0 beschlossen. Im IKSK 2.0 wird insbesondere der Stromerzeugung aus Sonnenenergie eine besondere Bedeutung auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Braunschweig beigemessen:r Braunschweig wurde ermittelt, dass ca. 200 ha Fläche im Stadtgebiet für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FF-PV) bereitzustellen sind.

 

Um diesem planerischen Auftrag nachzukommen, hat die Verwaltung das hiermit vorgelegteFreiflächen-Photovoltaik-Konzept Stadt Braunschweig“ kurz FF-PV-Konzept erarbeitet. Das Konzept zielt darauf ab, in Anbetracht unterschiedlicher Nutzungskonkurrenzen insgesamt glichst konfliktfreie Flächen r FF-PV im Stadtgebiet zu finden und gibt damit eine Leitlinie für Vorhabenträger vor.

 

3. Vorgehen

Im Rahmen der Analyse wurden unbebaute Flächen im gesamten Stadtgebiet untersucht. Das Konzept legt den Fokus somit explizit auf „Freiflächen“ und beinhaltet keine Aussagen zur Eignung von privaten, gewerblichen sowie kommunalen Dächern oder Stellplatzflächen für PV-Anlagen.

 

Bauplanungsrechtlich können FF-PV-Anlagen im Abstand von bis zu 200 m zu Bundesautobahnen und Hauptschienenwegen aufgrund von vereinfachten Genehmigungsvoraussetzungen schneller errichtet werden, da hier i.d.R. die Aufstellung eines Bauleitplans entbehrlich ist („privilegierte“ Flächen, § 35 BauGB). Diese Flächen sind für FF-PV daher besonders attraktiv. Allerdings reichen die Potenziale in Braunschweig nicht aus, um die 200 ha-Zielsetzung des IKSK zu erfüllen, so dass zehn weitere Potenzialflächen im weiteren Stadtgebiet ermittelt wurden.

 

Da in der räumlichen Planung zahlreiche Schutzgüter, wie Boden/Wasser, Flora/Fauna, biologische Vielfalt, Landschaft oder Mensch/Infrastruktur/Nutzungen zu berücksichtigen sind, wurden alle Potenzialflächen anhand verwaltungsintern umfassend abgestimmter Kriterien bewertet und ausgewählt.

 

Die Ergebnisse der Analyse werden in drei Karten abgebildet. Für die zehn Potenzialflächen, die nicht an den Bundesautobahnen bzw. Hauptschienenwegen liegen, bieten zusätzliche Steckbriefe weitergehende Informationen r eine mögliche Errichtung von FF-PV-Anlagen (s. Konzept-Anhang).

 

Die zehn Potenzialflächen sollen letztlich im neuen Flächennutzungsplan als Flächen für Erneuerbare Energien dargestellt werden; dies vereinfacht künftige Bebauungsplan-Verfahren bzw. Genehmigungsverfahren für solche Projekte. Darüber hinaus soll das Konzept als Grundlage für den zukünftig dringend notwendigen Ausbau des Stromnetzes dienen.

 

4. Ergebnis

Insgesamt wurden 855 ha als Potenzialflächen im Stadtgebiet Braunschweigs definiert:

 

Die Summe aktuell projektierter bzw. ggf. geplanter Flächen liegt bei ca. 60 ha, wobei der Verwaltung teils nur erste Informationen zu (potenziellen) Vorhaben vorliegen. Weitere 355 ha liegen im privilegierten Bereich (d.h. an Autobahnen/Hauptschienenwegen); auch dort sind Widerstände und Hemmnisse in der Genehmigungsplanung zu berücksichtigen, so dass nicht alle Flächen tatsächlich realisierungsfähig sind.

 

Gleiches gilt für die zehn Potenzialflächen im weiteren Stadtgebiet, die 440 ha umfassen.

 

Zwar weisen die ausgewählten Potenzialflächen im Gesamtvergleich die besten Umsetzungschancen auf; nichtsdestotrotz sind viele von ihnen mit einer Vielzahl an Restriktionen „belegt“, die eine FF-PV-Nutzung tendenziell erschweren. In der Gesamtbilanz sind deshalb unterschiedliche Realisierungswahrscheinlichkeiten berücksichtigt worden. Zudem wurden deutlich mehr Flächen als 200 ha nachgewiesen, da nicht bei jeder Fläche von der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer auszugehen ist. So wird davon ausgegangen, dass

 

  • 47 ha der aktuell projektierten Flächen (s. Nr.1 im Anhang zur Bilanz)
  • 87 ha der privilegierten Potenzialflächen (Nr. 2) und
  • 88 ha über die zehn weiteren Potenzialflächen (Nr. 3) zukünftig mit FF-PV-Anlagen überplant werden könnten.

 

Insgesamt ergibt dies eine Fläche von 222 ha, die nach erster Einschätzung der Verwaltung in den nächsten Jahren für FF-PV genutzt werden kann.

 

5. Fazit

Die Stadt Braunschweig ebnet mit dem FF-PV-Konzept den Weg für die aktive Stromgewinnung aus solarer Strahlungsenergie: es bildet die Voraussetzungen dafür, dass die Ziele des IKSK im Bereich der Solarenergie in der Stadt Braunschweig erfüllt werden nnen.


 

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