Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-23799

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bürgersteig an der Herzogin-Elisabeth-Straße wird durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 239 als Weg, der nur von zu Fuß Gehenden benutzt werden darf, ausgewiesen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Flottes unbekümmertes Fahren auf dem Gehweg an der Herzogin-Elisabeth-Straße hat stark zugenommen. Je mehr Menschen dort fahren, desto mehr verbreitet sich das Gefühl „Das machen doch alle“. Nicht selten werden Fußgänger auch weggeklingelt.

 

Besonders schnell wird gefahren, wenn nur wenige zu Fuß Gehende unterwegs sind - morgens und abends. Für die Anwohner wird es gefährlich, wenn sie aus den Eingangsbereichen der Häuser auf den Gehweg treten, der durch die Zäune nicht einsehbar ist. Letztlich ist dies auch für die Rad- und Rollerfahrenden gefährlich, wenn sie nicht Rücksicht nehmen und im Schritttempo fahren.

 

Schnell fahrende Rad- und Rollerfahrende können die Tempo 30-Fahrbahn benutzen. Unsichere Radfahrende finden auf der Parkseite eine alternative Möglichkeit für ein Fahren in beiden Richtungen. Hier ist das Radfahren auf dem Gehweg mit dem Zusatzschild Radfahrer frei in beiden Richtungen erlaubt.

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