Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23720

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 1. April 2014 den Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen, zuletzt geändert am 7. November 2017) verabschiedet. Entsprechend der Richtlinie erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände die auf volle 10 € gerundeten Zuschüsse zu den Organisationskosten im Wege der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung:

 

 

BDKJ

25.920

(inkl.   3.020 € Miete Geschäftsräume)

DGB Jugend

24.640

(inkl.   1.740 € Miete Geschäftsräume)

Ev. Stadtjugenddienst

57.320

(inkl.   7.320 € Miete Geschäftsräume)

Naturfreundejugend

42.030

(inkl.      600 € Miete Geschäftsräume)

SJD Falken

59.480

(inkl. 13.680 € Miete Geschäftsräume)

Bezirksjugendwerk der AWO

22.900 €

 

 

 

Grundlage für die vorgenannten Zuwendungen ist in der Regel der Durchschnitt der in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung durchgeführten Maßnahmen multipliziert mit festgelegten Faktoren. Da aufgrund der Corona-Pandemie keine Maßnahmen im üblichen Umfang durchgeführt werden konnten, wurde in Abstimmung mit den Trägern bei der Bildung der Durchschnittswerte für die Jahre 2021 und 2022 mit Schätzwerten gearbeitet.

 

Die Organisationskosten des Jugendrings im Wege der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung betragen 129.700 €.

 

Zuschüsse zu den Raumkosten ihrer Jugendgruppenräume im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände:
 

 

DGB Jugend

8.460 €

Naturfreundejugend

15.760 €

Ökoscouts

3.900 €

SJD Falken

4.360

Bezirksjugendwerk der AWO

6.170

 

 

Eine tabellarische Darstellung der Organisations- und Raumkostenzuschüsse ist als Anlage beigefügt. Mittel in der vorgeschlagenen Höhe stehen im Haushaltsplan 2024 zur Verfügung.


 

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Anlagen

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