Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23405-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Standort für Neubau der Leistungsschalter-Station Turmstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 222 vom 16.04.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Stadtbezirksrat 222 beschließt, dass die Leistungsschalter-Station am heutigen Standort der Wertstoffcontainerstation, Flurstück 269, errichtet wird.
Die Verwaltung soll die Prüfung der Umverlegung der WSC zum Standort Buchfinkweg weiter fortführen und andere geeignete Standorte in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Standort vorschlagen, ohne dass öffentliche Parkplätze entfallen.“
Die Verwaltung nimmt zu der Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG wie folgt Stellung:
- Standort Leistungsschalter-Station:
Die Errichtung der Leistungsschalter-Station am heutigen Standort der Wertstoffcontainerstation wird erfolgen. Die Verwaltung kommt damit dem Wunsch des Stadtbezirksrats nach.
- Umverlegung der WSC zum Standort Buchfinkweg oder eines alternativen Standorts (Prüfauftrag)
Die Standortfestlegung für einen WSC obliegt grds. dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Verwaltung hat jedoch die Anregung des Stadtbezirksrats nach einer Umverlegung bzw. die Erweiterung des WSC-Standorts Buchfinkweg geprüft. Eine Erweiterung des Standorts Buchfinkweg zur Aufnahme der Container aus der Turmstraße wäre grds. möglich. Damit verbunden wäre allerdings die Rodung und Versiegelung von ca. 35m² Grünfläche inkl. Bewuchs. Der nördliche Baum und der zugehörige Grünstreifen sowie die Hecke am westlichen Rand könnten erhalten werden. Die Platzfläche würde umzäunt.
Da alternativ keine geeigneten Standorte in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Standort ohne Entfall von öffentlichen Stellplätzen von der Verwaltung gesehen werden, kommt unter Abwägung sämtlicher - insbesondere naturfachlicher Belange - lediglich dieser Standort in Betracht.
Die Herstellung und Kosten für die Erweiterung der Fläche obliegen BS|Netz (Verursacherprinzip).
