Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23826
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung der freien Theaterszene durch die Stadt Braunschweig: Außerordentliche Regelung zur Entscheidung über Projektfördermittel aus umgewidmeten bisherigen Kulturfördermitteln des LOT-Theaters im Jahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; 0300 Rechtsreferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Entscheidung
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21.05.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die haushaltsmäßige Umwidmung der bisherigen Kontinuitätsfördermittel des LOT-Theater e.V. (Drs.-Nr. 24-23818) wird die Verwaltung ermächtigt, im Jahr 2024 ausnahmsweise auch Entscheidungen über die Bewilligung von Zuwendungen zur Unterstützung der freien Theaterszene zu treffen, wenn der Zuwendungsbetrag 5.000 € überschreitet. Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft ist hiervon durch Mitteilung zeitnah zu unterrichten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung schlägt dem Rat mit der parallel vorgelegten Beschlussvorlage Drs. Nr. 24-23818 vor, dass die bisher im Haushalt 2024 unter dem Produkt 1.25.2610.09 hinterlegten Kontinuitätsfördermittel für den LOT-Theater e.V. in der bisher nicht abgerufenen Größenordnung i.H.v. 144.000 € umgewidmet werden, und zwar in Finanzierungsmittel zur Unterstützung der freien Theaterszene und von Festivals, deren kulturelle Arbeit durch den Verlust der Probe- und Spielstätten infolge der Insolvenz des LOT-Theaters erheblich erschwert wird.
Die umgewidmeten Finanzmittel sollen auch als Projektfördermittel zur Verfügung stehen. Die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen gehört üblicherweise nur bis zur Höhe von 5.000 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung (Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG). Bei Antrags- und Bewilligungssummen über 5.000 € ist somit ein Beschluss des zuständigen politischen Organs über die Förderanträge herbeizuführen. Gemäß § 6 Nr. 8 b der Hauptsatzung ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft gegeben.
Die Umwidmung der Mittel verfolgt das ausdrückliche Ziel, der Verwaltung ein Mandat zu erteilen, für potenzielle zukünftige Unterstützungen der freien Theaterszene schnelle und zeitgerechte Hilfestellungen geben zu können.
Die für das Jahr 2024 festgelegten Termine zu Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft könnten einer schnellen Unterstützung im Wege stehen, da hierüber schnelle Entscheidungen nicht sicher gewährleistet könnten. Insbesondere die anstehende längere Sommerpause könnte bereits zu diesen Folgen führen. Sondersitzungen sind nicht ad hoc organisierbar, zumal auch hier kommunalrechtliche Fristen einzuhalten sind. Umlaufbeschlüsse sind für die Fachausschüsse kommunalrechtlich nicht vorgesehen.
Damit diese faktischen Gegebenheiten die Unterstützung der freien Theaterszene, die aufgrund der Insolvenz des LOT-Theaters bereits unter erheblichem Existenzdruck steht, nicht verhindern, sollen die Entscheidungszuständigkeiten für Projektförderungen bei Antragssummen über 5.000 € im Jahr 2024 außerordentlich der Verwaltung übertragen werden. Dieses Mandat bezieht sich nur auf die Verwendung der umgewidmeten bisherigen LOT-Kontinuitätsfördermittel (Produkt 1.25.2610.09 im Haushalt 2024).
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der o.g. Ratsbeschlussfassung zu Drs. Nr. 24-23818.
Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft ist über die getroffenen Projektförderentscheidungen zeitnah zu informieren.
