Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-23837
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvereinbarungen mit der EEW - thermische Restabfallverwertung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0300 Rechtsreferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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28.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Die Energy from Waste GmbH (EEW) ist seit dem 01.02.2022 der Auftragnehmer für die thermische Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen. Seit der Übernahme des Auftrags durch die EEW werden die Braunschweiger Abfälle zur thermischen Verwertung in deren Anlage in Helmstedt gebracht. Der Vertrag zwischen der Stadt und der EEW basiert auf der im Jahr 2020 durchgeführten europaweiten Ausschreibung der Entsorgungsleistung.
Seit dem Vertragsabschluss sind zwei unvorhersehbare Gegebenheiten eingetreten:
- Es sind starke Schwankungen innerhalb der Energiemärkte aufgrund der globalen Wirtschaftslage aufgetreten, insbesondere im Zeitraum 2022 – 2023, die sich entsprechend auf die Entwicklung des für die Preisanpassung vertraglich vereinbarten Strompreisindexes ausgewirkt haben.
- Der Gesetzgeber hat beschlossen, Abfälle in das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aufzunehmen. Der fossile Anteil der Abfälle, die der thermischen Verwertung zugeführt werden, unterliegt seit dem 01.01.2024 der CO2-Besteuerung.
Die EEW ist mit beiden Punkten in Form eines Anpassungsbegehrens an die Stadt herangetreten.
2. Aktueller Sachstand
2.1 Preisanpassung 2024 – Entwicklung des Entsorgungspreises
Nach der Ausschreibung galt der Entsorgungspreis für die Jahre 2022 und 2023. Für die nachfolgenden Jahre greifen, wie bei langfristigen Verträgen in der Abfallwirtschaft üblich, vorher festgelegte Preisanpassungsmechanismen. Der Preis für das Jahr 2024 sollte dabei erstmalig auf Basis des Ausschreibungspreises über eine Preisgleitklausel angepasst werden.
Die Besonderheit im Vertrag mit der EEW ist, dass bei der Preisgleitklausel auch die Entwicklung der bei der Preisbildung berücksichtigten Erlöse aus dem Stromverkauf über einen Index berücksichtigt wird.
Aufgrund einer turbulenten Entwicklung am Energiemarkt hat dieser Index die stärkste Steigerung vollzogen (im Vergleich zum Ausschreibungsjahr 2020). Vor diesem Hintergrund ist EEW an die Stadt herangetreten mit der Bitte, die Preisgleitklausel in der vertraglich vereinbarten Form für das Jahr 2024 nicht anzuwenden.
Von der starken Steigerung der Energiepreise könne die EEW in der Anlage in Helmstedt, nach Aussage von EEW, kurzfristig nicht im gleichen Maße wie die Indexsteigerung profitieren, so dass der sich aus der Indexanpassung ergebende Preis für EEW nicht auskömmlich sei.
2.2 Umsetzung der BEHG-Regelung für die thermische Abfallverwertung
Seit 2024 existiert eine bundesgesetzliche Neuregelung. Über die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird die thermische Abfallverwertung ab 01.01.2024 mit einer CO2-Bepreisung versehen; besteuert wird der fossile Anteil des zu verwertenden Stoffgemisches. Die Besteuerung soll Anreize schaffen, CO2-Emissionen im Bereich der thermischen Verwertung zu reduzieren, beispielsweise durch Abfallvermeidung und Erhöhung der Recyclingquote.
Ab dem 01.01.2024 muss die EEW für den CO2-Ausstoß Zertifikate kaufen; für das Jahr 2024 liegt der Preis pro Tonne ausgestoßenem CO2 bei einer Höhe von 45 €.
Auf Basis des seit dem 01.01.2024 geltenden Preises pro Tonne ausgestoßenem CO2 in Höhe von 45 € ergeben sich unter Berücksichtigung der festgelegten Berechnungsmethodik bei einer Planmenge für 2024 von 44.450 Mg Restabfall Mehrkosten in Höhe von rd.
804.000 € Netto im Jahr 2024.
Die EEW ist auch diesbezüglich an die Stadt herangetreten und hat um Erstattung dieser zusätzlichen Kosten gebeten.
3. Rechtliche Prüfung
Um den Sachverhalt aufzuarbeiten, wurden für die Prüfung ein Gutachterbüro und eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Diese hatten auch 2020 die europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistung mitbegleitet und sind daher inhaltlich mit dem Auftrag und den vertraglichen Grundlagen vertraut. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Forderungen der EEW berechtigt und angemessen sind.
4. Empfehlung der Verwaltung
Um das Gleichgewicht des Vertrags zu wahren und die langfristige Entsorgung der Siedlungsabfälle zu gewährleisten, hat die Verwaltung Gespräche mit der EEW aufgenommen.
- Für den Entsorgungspreis soll, abweichend vom Vertrag, nur für das Jahr 2024 (zeitbestimmte kurzfristige Anpassung) ein vom Gutachter ermittelter Preis vereinbart werden. Dieser Preis kann für Braunschweig im bundesdeutschen Vergleich als extrem niedrig eingestuft werden. Für 2025 und die folgenden Jahre wird wieder auf den Vertrag und die dort festgelegte Preisfindung zurückgegriffen.
- Die EEW darf die Kosten, die durch die CO2-Besteuerung (BEHG) für die bei der Verwertung der Siedlungsabfälle aus Braunschweig entstehende fossile CO2-Menge anfallen, direkt an die Stadt weitergeben. Die EEW verzichtet dabei auf einen möglichen Verwaltungsaufschlag.
Die Anpassungen wurden im Vorfeld vergabe- und gebührenrechtlich geprüft.
