Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23716-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Anfrage 24-23716 der CDU-Fraktion vom 06.05.2024 im Stadtbezirksrat 222 wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Das Grundstück Braunstraße 10, Gemarkung Rüningen, Flur 3, Flurstück 81/7, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes RN 42, Rechtskraft 23.09.1992, und befindet sich komplett in der Bauverbotszone von 40,00 m gemäß § 9 Abs.1 Bundesfernstraßengesetz; dementsprechend sind auf dem Grundstück auch keine überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt. Für den überwiegenden Teil des Grundstücks ist eine Fläche für Anpflanzungen festgesetzt; eine Umnutzung der ehemaligen Tankstelle oder eine Neubebauung sind somit ausgeschlossen.

 

Eine Entsiegelung des Grundstücks sowie die Umsetzung des im Bebauungsplan festge­setzten Anpflanzungsstreifens kann aktuell nicht angeordnet werden. Die Verwaltung wird jedoch im Auge behalten, ob künftig die Voraussetzungen für eine Beseitigungsanordnung erfüllt werden.

 

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