Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23716-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehemalige Aral Tankstelle an der A 39 Rüningen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Hoferichter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
21.05.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage 24-23716 der CDU-Fraktion vom 06.05.2024 im Stadtbezirksrat 222 wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Das Grundstück Braunstraße 10, Gemarkung Rüningen, Flur 3, Flurstück 81/7, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes RN 42, Rechtskraft 23.09.1992, und befindet sich komplett in der Bauverbotszone von 40,00 m gemäß § 9 Abs.1 Bundesfernstraßengesetz; dementsprechend sind auf dem Grundstück auch keine überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt. Für den überwiegenden Teil des Grundstücks ist eine Fläche für Anpflanzungen festgesetzt; eine Umnutzung der ehemaligen Tankstelle oder eine Neubebauung sind somit ausgeschlossen.
Eine Entsiegelung des Grundstücks sowie die Umsetzung des im Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzungsstreifens kann aktuell nicht angeordnet werden. Die Verwaltung wird jedoch im Auge behalten, ob künftig die Voraussetzungen für eine Beseitigungsanordnung erfüllt werden.
