Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23731-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Anfrage 24-23731 der FWBS vom 08.05.2024 im Stadtbezirksrat 211 wird wie folgt beantwortet:

 

Das Grundstück Stolpstraße 8, Gemarkung Melverode, Flur 3, Flurstück 54/164, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ME 43, Rechtskraft 15.05.1964, BauNVO (Baunut­zungsverordnung) 1962, der dort ein WR (reines Wohngebiet) festsetzt.

 

Zulässig sind Wohngebäude. Die gemäß BauNVO ausnahmsweise zulässigen Läden, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sind in dem Bebau­ungsplan ausgeschlossen worden.

 

Den Ausführungen laut Google ist zu entnehmen, dass kein Laden, Kiosk oder dergleichen im Gebäude oder auf dem Grundstück vorhanden ist, sondern die angebotenen Waren ent­weder geliefert werden oder „an der Straße“ abgeholt werden.

 

Baurechtlich handelt es sich somit nicht um ein Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB

(Baugesetzbuch).

 

Für den Lieferservice liegt bei der Gewerbeabteilung der Stadt Braunschweig ordnungsge­mäß eine Anmeldung vor; auch das Abholen der Waren an der Straße fällt gewerberechtlich unter den Begriff Lieferservice.
 

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