Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23743-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 212 vom 08.05.2024 beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei Rautheimer Straße“, AW 116 erfolgt durch ein privates Planungsbüro im Auftrag des Investors. Die Verwaltung begleitet den Planungsprozess. In dem Wohngebiet sollen rund 140 Wohneinheiten fast ausschließlich als Geschosswohnungen realisiert werden. Erschließungsträgerin ist dabei ein externer Investor.

 

zu Frage 1

Aktuell befindet sich der Bebauungsplan noch in Aufstellung. Bedingt durch die Coronakrise und die ungewissen Aussichten gab es auch bei dem Investor zwischenzeitlich Zurückhaltung. Die Planungen wurden wieder aufgenommen und werden mit der Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in diesem Sommer fortgesetzt. Nach Auswertung der Behördenbeteiligung ist der Bebauungsplan gemäß § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Vorlage für die Auslegung soll den zuständigen Gremien im Herbst zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

zu Frage 2

Das aktuelle Planungsrecht setzt für den Bereich „Erwerbsgärtnerei“ fest. Danach ist eine Entwicklung als Wohngebiet aktuell noch nicht zulässig. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei Rautheimer Straße“, AW 116, und nach Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen kann das Grundstück zu Wohnbauzwecken genutzt werden.

 

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