Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23524-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 212 vom 09.04.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Radverkehrsführung ist im gesamten Bereich klar geregelt und entsprechend beschildert. Das Nutzen der Gehwege durch Radfahrende (Gehweg, Radfahrer frei) ist nur in einem kurzen Stück der Rautheimer Straße und nur in Schrittgeschwindigkeit zulässig.

Im gesamten Bereich ist Tempo 30 ausgeschildert und das Radfahren auf der Fahrbahn zulässig, in weiten Teilen der Braunschweiger Straße und Rautheimer Straße sind Schutzstreifen für den Radverkehr markiert.

Mittelfristig ist in diesem Bereich die Realisierung der Stadtbahnverlängerung nach Rautheim geplant, die die Verkehrsführung in diesem Bereich ändern wird. Dabei werden auch die Radverkehrsführungen im Bereich verändert werden.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfragen wie folgt:

 

Zu 1.

Die Freigabe von Gehwegen für Radfahrende in Schrittgeschwindigkeit kommt nur in Einzelfällen in Betracht. Da im beschriebenen Bereich bzw. im Bereich der vorliegenden Querung mit einem erhöhten Fußverkehrsaufkommen zu rechnen ist, wird hier von der Freigabe des Gehwegs für Radfahrende Abstand genommen und auf die bestehenden Regelungen verwiesen.

 

Zu 2.

Die Verwaltung wird ihren Dienstleister mit der kurzfristigen Erneuerung der abgängigen Markierung beauftragen.

Eine Unfallauffälligkeit des Knotenpunktes ist der Verwaltung nicht bekannt. Daher hält die Verwaltung ergänzende Maßnahmen für nicht erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Stadtbahnausbau wird die Verkehrsführung grundlegend überarbeitet werden.
 

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