Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23305
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Schülerschlüssels zur Personalbedarfs- berechnung für Bürokräfte an Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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24.05.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Schülerschlüssel zur Personalbedarfsberechnung für Bürokräfte an Schulen wurde zuletzt durch Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 28. Januar 2015 für die Zeit ab
1. Februar 2015 neu festgesetzt. Jährlich erfolgt mit den im Schülerschlüssel festgelegten Parametern eine Neuberechnung der Sekretariatsstunden in den Schulen.
Zwischenzeitlich sind für die Personalbemessung der Schulsekretariate an den allgemein bildenden Schulen verschiedene positive Anpassungen erfolgt, die nunmehr im anliegenden Schülerschlüssel dauerhaft aufgenommen werden sollen. Dies betrifft neben erweiterten und zusätzlichen Zuschlagsarten vor allem die Erhöhung der Grundausstattung aller Schulformen der allgemein bildenden Schulen im Rahmen der Einführung der eigenverantwortlichen Schule, wobei die daraus resultierenden zusätzlichen Personalkosten durch das Land Niedersachsen finanziell ausgeglichen werden. Die Grundausstattung erhöht sich dabei bei den Grundschulen, Grund- und Hauptschulen, Hauptschulen und Realschulen um 3 Wochenstunden, bei den Förderschulen um 4 Wochenstunden und bei den Gymnasien und integrierten Gesamtschulen um 7 Wochenstunden.
In diesem Zusammenhang wird auf folgende Gremienmitteilungen zur Berücksichtigung verschiedener Mehraufwände bei der Personalbedarfsberechnung für die Schulsekretariate verwiesen:
- 16-01613 Berücksichtigung von Schüler:innen in Sprachlernklassen an allgemein bildenden Schulen und SPRINT-Klassen an berufsbildenden Schulen
- 17-04962 Berücksichtigung des Mehraufwandes durch die Einführung der eigenverantwortlichen Schule
- 21-17415 Berücksichtigung von Schüler:innen der Landesaufnahmebehörde (LAB), Standort Braunschweig
- 22-17941 Berücksichtigung des Aufwands in der Einführungsphase des Ganztagsbetriebs an Grundschulen
- 22-20034 Berücksichtigung von ausländischen Schüler:innen im Sekundarbereich I
Während an den allgemein bildenden Schulen anlassbezogen sukzessive Anpassungen vorgenommen wurden und die Situation in den Schulsekretariaten so verbessert werden konnte, ist das an den berufsbildenden Schulen nicht der Fall gewesen. Daher ist es notwendig, die Personalbemessung vor allem im Bereich der berufsbildenden Schulen an die aktuellen Bedingungen anzupassen.
Im Einzelnen sollen an den allgemein bildenden (Ziffer a.) und berufsbildenden Schulen (Ziffern a. bis g.) weitere neue Veränderungen bei der Personalbemessung in den Schulsekretariaten erfolgen:
- Veränderung bei der Grundausstattung für kleine, mittlere und größere Schulen bei den Schulformen der Grundschulen, integrierten Gesamtschulen und berufsbildende Schulen
Aufgrund der schulorganisatorischen Entwicklung hin zu größeren Grundschulen sollen die Klassenzuordnungen neu gefasst werden. Die Grundausstattung der integrierten Gesamtschulen und berufsbildenden Schulen wurde bislang unabhängig von der Anzahl der eingerichteten Unterrichtsklassen berücksichtigt. Künftig soll die Grundausstattung, wie bei den Gymnasien auch, nach drei Stufen entsprechend der Anzahl der Klassen differenziert werden.
- Erhöhung der Grundausstattung für Haushaltsangelegenheiten an den berufsbildenden Schulen
Die Grundausstattung soll um 3 Wochenstunden pro Schulwoche erhöht werden, um den Aufwand bei der Abwicklung der städtischen Schulgirokonten zu berücksichtigen.
- Veränderter Ansatz für Schüler:innen je Minute ab Klasse 11 an den berufsbildenden Schulen
Bislang gab es bei dem Ansatz für Schüler:innen je Minute keine Differenzierung für die Klassen der Sekundarstufe II. Analog zur Berücksichtigung bei den Schulformen der Gymnasien und der integrierten Gesamtschulen sollen bei den berufsbildenden Schulen gleichwohl 3,8 Minuten je Schüler:in des beruflichen Gymnasiums und der Fachoberschule berücksichtigt werden.
- Berücksichtigung der Berufseinstiegsschule Klasse 1 und Klasse 2 nach § 17 NSchG an den berufsbildenden Schulen
Der erhöhte Arbeitsaufwand mit dieser Klassenform soll vergleichbar mit der Berufseinstiegsschule Sprache und Integration (ehemalige Sprachlernklassen) mit einer Wochenstunde berücksichtigt werden.
- Erhöhung der Grundausstattung im Zusammenhang mit der erhöhten Fluktuation der Schüler:innen an berufsbildenden Schulen
An der Johannes-Selenka-Schule wurde bereits in der Vergangenheit die Mehrarbeit im Schulsekretariat aufgrund einer erhöhten Fluktuation der Schüler:innen mit 4 Wochenstunden pro Schulwoche gesondert gewährt. Da die erhöhte Fluktuation der Schüler:innen nunmehr an allen berufsbildenden Schulen festzustellen ist, soll im Zuge einer Angleichung die Grundausstattung der berufsbildenden Schulen grundsätzlich um 4 Wochenstunden pro Schulwoche erhöht werden.
- Berücksichtigung eines erhöhten Aufwandes für die generalistische Pflege bei der Helene-Engelbrecht-Schule als Pflegeschule nach § 9 PflBG
Für öffentliche Pflegeschulen ist das Land Rechtsträger im Sinne des § 2 der Pflegeberufe-Ausbildungsverordnung vom 2. Oktober 2018. In diesem Zusammenhang fallen Unterstützungsaufgaben für die Schulleitung, Schüler- und Elternangelegenheiten etc. an, die im Schulsekretariat mit 2 Wochenstunden berücksichtigt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt haushaltsneutral über die der Stadt vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig bereitgestellten Finanzmittel.
- Personalbemessung Deutsche Müllerschule
Die Personalbemessung der Deutschen Müllerschule wird aufgrund sinkender Schülerzahlen von 29 auf 20 Wochenstunden verringert.
Eine Evaluation der Personalbemessung der Schulsekretariate an allgemein und berufs-bildenden Schulen soll aufgrund der dynamischen Aufgabenentwicklung bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Die höhere Personalbemessung macht sich vor allem bei den Schulsekretariaten der berufsbildenden Schulen bemerkbar. Im Ergebnis erfolgt unter Berücksichtigung der verringerten Schulsekretariatsstunden der Deutschen Müllerschule eine Ausweitung des Personalbedarfs in den Schulsekretariaten in Höhe von ca. 73,5 TVöD-Stunden. Die Ausweitung verursacht ca. 110.000 € jährliche Personalkosten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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639,2 kB
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