Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23468

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der MEP für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Braunschweig aus dem Jahr 2005 wird nach dem Entwurf der Fa. Dr. Garbe, Lexis und von Berlepsch GmbH für 2025-2029 fortgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien über den Haushalt 2025 ff. / IP 2024-2029.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2005 beschlossen, den von der beauftragten Gutachterfirma - Dr. Garbe Consult GmbH - erstellten MEP für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Braunschweig nach Maßgabe des Haushalts umzusetzen und in den Folgejahren entsprechend fortzuschreiben. Zuletzt hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2019 die Umsetzung der 3. Fortschreibung (2019 – 2023) beschlossen (siehe DS 19-11696).

 

Die Laufzeit wurde 2023 aufgrund der noch unklaren Fördersituation um ein Jahr bis 2024 verlängert (siehe DS 23-20358). Auch wenn die zukünftige Fördersituation noch nicht abschließend geklärt ist, ist es nun notwendig, den MEP fortzuschreiben, um eine Stagnation in der Entwicklung der Bildungsinfrastruktur zu vermeiden. Dabei soll der mit dem ersten MEP begonnene Prozess fortgeführt und den aktuellen pädagogischen und technischen Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

Mit der Umsetzung dieser Planung soll auf der Basis der pädagogischen Medienbildungskonzepte der Schulen ein zeitgemäßer und angemessener Einsatz von Multimediatechnik im Unterricht sowie die notwendige Betreuung der Technik sichergestellt werden. Zentrale Bestandteile sind dabei vor allem die sukzessive Vollausstattung der unterrichtsrelevanten Räume mit interaktiven Tafeln (mit Ausnahme der EDV-Räume), der Ausbau digitaler Unterstützung für eine gelingende Inklusion sowie die Sicherung der digitalen Infrastruktur über notwendige Re-Investitionen.

 

Die strukturierte Vernetzung der Gebäude war Bestandteil der 3. Fortschreibung des MEP. Das Gutachten zur 4. Fortschreibung baut auf dieser Grundlage auf.

 

Nach der derzeitigen Informationslage wird davon ausgegangen, dass das voraussichtlich anstehende Bundesprogramm Digitalpakt 2.0 in Niedersachsen die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten fördern wird. Um hier nicht möglichen Fördermitteln vorzugreifen, ist in dieser Fortschreibung eine 1:4-Ausstattung (1 Gerät für 4 Schülerinnen und Schüler) von mobilen Endgeräten in den Schulen vorgesehen. Unabhängig davon bleiben die PC-  bzw. Informatikräume mit einer 1:1-Ausstattung (Desktop-PCs bzw. Notebooks) bestehen.

 

Der ermittelte Stellenbedarf von insgesamt 28,7 Stellen bedeutet einen Mehrbedarf von 3,7 Stellen, die im Fachbereich Schule verortet werden sollen. Dabei handelt es sich um folgende Stellen: eine Medienpädagogin/ein Medienpädagoge (1,0 E 11), eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter im Vor-Ort-Service (1,0 E 9a) sowie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der Organisation, Umsetzung und unterstützenden Koordination bei Baumaßnahmen (1,7 A 10/E 9c).

 

Der Berater hat in seinem Gutachten folgende Gesamtkosten für den Planungszeitraum 2025-2029 ermittelt:

 

Kostenübersicht im Planungszeitraum

 

Bereich

Kosten

Anmerkungen

Mobile Endgeräte

       5.481.000 €

 

Desktop-PCs

       4.759.500 €

 

Interactive Touch Displays

     14.049.000 €

 

Passive Präsentationstechnik

          481.800 €

 

Peripherieanteile
(für Drucker, Scanner, …)

       1.295.000 €

 

Lade- und Lagermöbel

          625.200 €

 

Sonderausstattung Werkstätten und Labore

          200.000 €

pauschal, für berufsbildende Schulen, zentral verwaltet

Sonderausstattung Inklusionsbedarfe

            60.000 €

Budget für spezifische Bedarfe im Kontext Inklusion, zentral verwaltet

Internetzugang

          546.000 €

 

Serveranteil

          950.000 €

 

Aktive NW-Komponenten

          950.000 €

 

Serversoftware 

       1.785.700 €

 

Anwendersoftware

       1.246.665 €

 

2nd-Level-Support

     10.614.800 €

~ 22,3 Stellen kalkulatorisch[1]

Koordination

       3.046.400 €

~ 6,4 Stellen kalkulatorisch[2]

Anschaffung/Unterhaltung KFZ

            65.000 €

 

Ergebnis

     46.156.065 €

 

 

Unter Berücksichtigung der erwarteten Nutzungszeiträume (siehe Seite 79 der Anlage 2) ergibt sich eine jährliche Summe von rd. 8,21 Mio. €. Dies ergibt bei Hochrechnung auf 5 Jahre ein Gesamtvolumen der 4. Fortschreibung i. H. von rd. 41,1 Mio. €. Details zu den Kosten entnehmen Sie bitte dem Kapitel Finanzbedarf der Anlage 2 (ab Seite 73).


 

Aus der als Anlage 1 beigefügten Kurzfassung sind die wesentlichen Inhalte der 3. und 4. Fortschreibung des MEP zusammengefasst. Das komplette Gutachten (87 Seiten) steht als Anlage 2 zur Einsicht zur Verfügung. Am 15.05.2024 erfolgte für die Mitglieder des Schulaus-schusses eine Informationsveranstaltung zur vierten Fortschreibung des MEP, in der die Details auf Grundlage des Gutachtens erläutert wurden.

 

Die Umsetzungsempfehlung des Consulters berücksichtigt die Bedarfe und Prioritätensetzungen der Schulen, die in den Workshops zur vierten Fortschreibung des MEP ermittelt wurden. Zum Haushaltsplanentwurf 2025 ff. / IP 2024-2029 sind für die Jahre 2025-2029 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 23 Mio. EUR für Sachmittel berücksichtigt worden. Unter Berücksichtigung der bereits eingeplanten Haushaltsmittel für den MEP im aktuellen Haushalt stehen für die Umsetzung der Maßnahmen rd. 26 Mio. EUR im Investitionsmanagement zur Verfügung. Der Haushalt 2025 ff. / IP 2024-2029 steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien.

 

Die Differenz zwischen dem Gesamtkostenrahmen des Gutachtens von rd. 46,2 Mio. EUR und der Haushaltseinplanung 2025 ff. / IP 2024-2029 ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Nutzungszeiten der Ausstattung bei der Haushaltsplanung eingeflossen sind und dass es sich hier nur um die Sachmittel des FB 40 (ohne Personalkosten) handelt.

 

Im Gutachten wird empfohlen, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit u. a. Schulleitungen in Schule auch von außerhalb des Schulgebäudes auch außerhalb der Schulzeiten einen Zugang zum Verwaltungsnetz erhalten. Die Gewährung des Zugangs ist nach Abstimmung in der Verwaltung nur möglich, wenn die Realisierung mit Geräten des pädagogischen Datennetzes über das pädagogische Netz erfolgen kann.
 

 


[1]  „2nd-Level-Support“ meint hier sowohl die Betreuung der Geräte als auch der Netzwerke. In Braunschweig entfallen 7 Stellen für die Betreuung der kabelgebundenen Netze auf den FB 10, die restlichen auf den FB 40 (Stelle 40.22).

[2]  Die hier gemeinten Tätigkeiten sind in Braunschweig alle beim FB 40 (Stelle 40.22) verortet.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise