Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23836

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Planung und dem Umbau des Radweges im Bereich Hagenring/Humboldtstraße entsprechend der Anlage 1 wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich beim Hagenring um eine Straße, die eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion besitzt, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.

 

Anlass

Im betrachteten Abschnitt weisen die benutzungspflichtigen Radwege eine schlechte Oberflächenbeschaffenheit auf und entsprechen nicht den Abmessungen gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), E-Klima bzw. Braunschweiger Standard. Die zulässigen Verkehrsbeziehungen für Radfahrende entsprechen nicht der tatsächlichen Nachfrage, was aus zahlreichen beobachteten Fahrradfahrten entgegen der zulässigen Fahrtrichtung geschlossen werden kann.

 

Die Abmessungen der Aufstellflächen im Bereich der durch Lichtsignalanlagen (LSA) gesicherten Querungen r Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende sind unzureichend und eine Barrierefreiheit insbesondere für Sehbehinderte ist nicht gewährleistet.

 

Planung

Die Radwegbeläge im Planungsbereich werden in Asphalt neu hergestellt. Es werden durchgehende Begrenzungsstreifen zwischen den Geh- und Radwegen aus Noppenplatten (entsprechend der Entscheidung in der DS 21-16665Taktile Begrenzungsstreifen zwischen Geh- und Radweg bei Umbaumaßnahmen im Bestand“) eingebaut.

 

Die Gehwegfurten erhalten einen barrierefreien Standard, bestehend aus taktilen Leitelementen mit differenzierter Bordhöhe. Die Mindestbreiten der Aufstellflächenr Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende konnten trotz sehr begrenzter Flächenverfügbarkeit berücksichtigt werden. Die Eckausrundung des Fahrbahnrandes in die Humboldtstraße musste angepasst werden, um eine ausreichend breite Aufstellfläche an der LSA für die Fußnger zu erzielen. Die Signalmaste konnten an ihren Standorten erhalten werden, was aufgrund der kostenintensiven Verschiebung eine entscheidende Planungsmaxime war.

 

Die Radfahrbeziehungen zwischen der Humboldtstraße und der Wabestraße, sowie zwischen der Humboldtstraße und der Schunterstraße sind stark ausgeprägt, aber legal nur in jeweils einer Fahrtrichtung möglich. Daher wurde zwischen der nördlichen Radwegefurt über den Hagenring und der Schunterstraße sowie zwischen der südlichen Radwegefurt und der Wabestaße jeweils eine Führung des Radverkehrs im Zweirichtungsverkehr geplant. Aufgrund diverser Engstellen und Flächenkonkurrenzen mussten dazu sowohl bei den Gehwegbreiten als auch bei den Radwegbreiten Kompromisse eingegangen werden.

 

Die in der Anlage dargestellte Planung stellt daher einen Kompromiss der Flächenverteilung zwischen Radwegen und Fußwegen dar. Eine weitere bzw. wünschenswerte Verbreiterung würde den umzubauenden Bereich deutlich erweitern und wäre mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht realisierbar.

 

Am Hagenring zwischen Schunter- und Wabestraße entfallen zugunsten des Zweirichtungsradweges zwei öffentliche Parkplätze ersatzlos.

 

Finanzierung

Die Kostenschätzung beträgt ca. 220.000 €. Die Maßnahme wird aus dem PSP-Element/Maßnahmennummer 4S.660024 (Deckenprogramm Radwege) finanziert.

 

Ausblick

Die Arbeiten sind in der zweiten Jahreshälfte 2024 geplant.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise