Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23742-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Chancen-Aufenthaltsrecht / Wege ins Bleiberecht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; 01 Büro des Oberbürgermeisters; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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22.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 8. Mai 2024 (24-23742) wird wie folgt Stellung genommen:
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c Aufenthaltsgesetz haben geduldete Ausländerinnen und Ausländer, die sich am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben, die Möglichkeit, die Voraussetzungen für ein langfristiges Aufenthaltsrecht als gut integrierte Jugendliche bzw. Heranwachsende (§ 25a AufenthG) oder als Erwachsene (§ 25 b AufenthG) zu erfüllen (z. B. Identitätsnachweis, Sicherung des Lebensunterhaltes, Kenntnisse der deutschen Sprache).
Nach Inkrafttreten der Regelung am 31. Dezember 2022 wurden in Braunschweig alle Fälle der geduldeten Ausländerinnen und Ausländer ausgewertet. Die Fälle, die die oben genannten zeitlichen Voraussetzungen erfüllen, sind von der Ausländerbehörde seither geprüft worden.
Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1:
Anzahl Erteilungen | Ablehnungen | Zurzeit in Prüfung |
146 | 13 | 10 |
Aktuell leben weitere 55 Ausländerinnen und Ausländer in Braunschweig, die die zeitlichen Voraussetzungen nach § 104c AufenthG erfüllen. Zehn Fälle befinden sich aktuell in Prüfung (s. o). 22 Fälle erfüllen die weiteren Voraussetzungen des § 104c AufenthG nicht.
Die verbleibenden 23 Ausländerinnen und Ausländer werden derzeit u. a. aufgrund von Eingaben bei der Härtefallkommission oder wegen anhängiger Klageverfahren geduldet. Nach Beendigung dieser Verfahren erfolgt dann die Prüfung nach § 104c AufenthG.
Zu. 2:
Zum Chancen-Aufenthaltsrecht und dem betroffenen Personenkreis findet bereits seit längerer Zeit ein Austausch zwischen der Ausländerbehörde und dem Refugium Flüchtlingshilfe e. V. statt. Dieser Austausch wird in der Zukunft fortgesetzt. Bei jeder Verlängerung einer Duldung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zudem gehalten, die Geduldeten zu den Voraussetzungen für verschiedene Aufenthaltstitel zu beraten, um Wege aus der Duldung regelmäßig aufzuzeigen.
Zu 3:
Vor dem Hintergrund der geringen Anzahl der verbleibenden Fälle, für die in Zukunft evtl. das Chancen-Aufenthaltsrecht in Betracht kommt, der pragmatischen Arbeitsweise in Braunschweig und der begrenzten personellen Ressourcen ist die Beteiligung an dem Modellprojekt „Wege ins Bleiberecht“ nicht geplant.
