Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-22866-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 24.01.2024 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, in der Otto-Bögeholz-Straße verdeckt die Geschwindigkeiten zu erfassen und die Ergebnisse dem Stadtbezirksrat zu übermitteln.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat in der Otto-Bögeholz-Straße vor dem Grundstück Nr. 32 in der Zeit vom 13.02.2024 bis 20.02.2024 ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes erhoben. Dort gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Otto-Bögeholz-Straße 32

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

13.02.2024

bis

20.02.2024

Seitenstrahlradargerät 4

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Sudermannstraße

ckertstraße

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

422

88

354

96

776

92

31 bis 40

49

10

14

4

63

8

41 bis 50

4

1

0

0

4

0

51 bis 60

3

1

0

0

3

0

61 bis 70

0

0

0

0

0

0

> 70

0

0

0

0

0

0

 

 

478

100

368

100

846

100

 


 

Die Verwaltung bewertet die Messergebnisse als (weitgehend) unproblematisch, da für jede Fahrtrichtung der weit überwiegende Teil der erfassten Fahrzeuge (88 % in Fahrtrichtung Sudermannstraße und 96 % in Fahrtrichtung Rückertstraße) sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hielt. Mitunter fuhr ein geringer Teil der Verkehrsteilnehmer bis zu 10 km/h schneller. Da für den Erhebungszeitraum insgesamt lediglich 846 Fahrzeuge erfasst wurden, ist ein temporärer Einsatz einer Geschwindigkeitsmesstafel zugunsten anderer neuralgischer Punkte im Stadtgebiet nicht angezeigt.

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