Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-23846

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In „Die Niedersächsische Gemeinde“ (Ausgabe 1/2018, Seite 13) steht: „r die Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen sind die Städte und Gemeinden zuständig. Sie erhalten dafür einen pauschalen Kostenbeitrag in Höhe von 27,10 Euro je Vollstreckungshilfeersuchen. Der bei den Vollstreckungsbehörden entstehende Aufwand wird damit allerdings nur unzureichend gedeckt.“ 

Im März 2020 gab es dazu eine Anfrage (Vorlage Nr. 20-13063) mit dem Ergebnis: Im Jahr 2019 betrug das Defizit bei der Vollstreckung der Rundfunkbeiträge rund 235 000 Euro.[1][1] 

Die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung der Rundfunkbeiträge durch Städte und Gemeinden wurde schon vorher in Frage gestellt, so schrieb der Stern 2016: „Rückschlag für den Beitragsservice: Die Praxis, Zwangsvollstreckungen wie der Staat vorzunehmen, ist nicht legal - denn die Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Staats-Behörden, sagt das Landesgericht in Tübingen.“[2][2] 

Seit 2020 entstanden mehrere Initiativen, welche die GEZ-Gebühren bzw. deren Verwendung in Frage stellen, zum Beispiel die Initiative GEZ-Boykott[3][3], die Initiative Volksentscheid Rundfunk-frei[4][4] und die Initiative „Leuchtturm ARD“[5][5]. 

Vor diesem Hintergrund greifen wir die Fragen von 2020 erneut auf, um einen aktuellen Stand der Sachlage zu erhalten:


1. Wie viele Vollstreckungshilfeersuchen gab es in den Jahren 2020, 2021 und 2022?

2. Wie hoch ist das Defizit (Schätzung, aufgeschlüsselt pro Jahr), das der Stadt Braunschweig hierdurch entstanden ist?

Wir halten zwar GEZ-finanzierte Sendungen wie „Sturm der Liebe“, „Die Rosenheim Cops“ und den „ZDF Fernsehgarten“ für unverzichtbar für die demokratische Willensbildung; demokratisch ist es jedoch schwer vermittelbar, dass pflichtgemäße GEZ-Zahler doppelt zahlen, nämlich zum einen die GEZ-Gebühr, zum anderen über kommunale Steuern das Eintreiben der Gebühren nachlässiger Zahler. Einige Städte – wie zum Beispiel die Stadt Hürth – haben daher beschlossen, die GEZ-Gebühren nicht mehr einzutreiben.[6][6]

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

3. Besteht auch in Niedersachsen die Möglichkeit, das Eintreiben der GEZ-Gebühren aus der kommunalen Verwaltung zu lösen?



 

[1] https://regionalheute.de/braunschweig/nicht-bezahlte-rundfunkbeitraege-stadt-macht-bei-vollstreckungshilfen-grosse-defizite-1585659282/

[2] Den Artikel dazu findet man hier: www.stern.de/wirtschaft/news/gez-urteil--zwangsvollstreckung-unrechtmaessig-7081496.html; den dazugehörigen Beschluss vom LG Tübingen findet man hier: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332

[3] https://gez-boykott.de/

[4] https://rundfunk-frei.de/

[5] https://leuchtturmard.de/

[6] www.focus.de/finanzen/news/in-nordrhein-westfalen-erste-stadt-erhebt-keine-rundfunkgebuehren-mehr_id_259691877.htm  l


 

 

 

 

 

 

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