Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23809
Grunddaten
- Betreff:
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Berufung von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gruppe der Eltern in den Schulausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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11.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat am 16.11.2021 auf Vorschlag des Stadtelternrates für die Gruppe der Eltern der berufsbildenden Schulen Herrn Ralf Gebhardt in den Schulausschuss berufen.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse vom 17.10.1996 verliert ein Mitglied seinen Sitz, wenn es sein Mandat niederlegt oder wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, die nach dieser Verordnung bei der Berufung erfüllt sein müssen.
Das Kind von Herrn Gebhardt besucht keine berufsbildende Schule in der Trägerschaft der Stadt Braunschweig mehr, sodass die Berufungsvoraussetzungen weggefallen sind und er seinen Sitz im Schulausschuss verloren hat.
Nach § 6 Abs. 4 Satz 2 der o. g. Verordnung kann im Falle eines Sitzverlustes für die betroffene Gruppe ein erneutes Berufungsverfahren durchgeführt werden.
Der Stadtelternrat hat um ein erneutes Berufungsverfahren gebeten und Herrn Jens Kamphenkel benannt. Nach § 110 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz ist dieser Vorschlag bindend.
