Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23621

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Ackerweg, in der Neumarktstraße und im Strehlitzweg wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NkomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, für die der AMTA zuständig ist, da hier zwei Buslinien verkehren und die Bedeutung deshalb über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass

Mit der DS 23-22530 wurde an die Verwaltung die Bitte herangetragen, auf den gesamten Ackerweg eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h einzurichten. Aufgrund der sensiblen Einrichtung (Grundschule Hondelage) besteht bereits eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen Ackerweg Haus Nr. 15 und 26. Aufgrund einer von der Polizei ermittelten Gefahrenlage im Bereich der Bushaltestelle vor Haus Nr. 1F im Ackerweg liegen die Voraussetzungen für eine Erweiterung der streckenbezogenen Geschwindigkeit auf 30 km/h im Ackerweg im Bereich der Bushaltstelle mit einer gewissen Ausdehnung in beide Richtungen vor. Auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) unter Randnummer 14 zu Zeichen 274 sind zur Verstetigung der Geschwindigkeit bei kurzen Abschnitten (bis zu 300 m) zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkung diese zusammenzufassen. Dies trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/htte im Ackerweg allerdings zur Folge, dass das VZ 274-30 an allen Einmündungen und Kreuzungen für beide Fahrtrichtungen wiederholt werden müsste, was 12 Verkehrszeichen wären.

 

Gleichzeitig dient der Ackerweg überwiegend der Erschließung des Wohngebietes und die Anforderungen zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone gemäß § 45 Abs. 1 c StVO sind ebenfalls erfüllt. Die Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h wird einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Aufenthalts- und Wohnqualität für die Bewohner leisten. In diesem Zuge werden auch die umliegenden Straßen Neumarktstraße und Strehlitzweg, welche ausschließlich der Erschließung des Wohngebietes dienen, in die Tempo 30-Zone integriert.

 

Bei Anordnung einer Tempo 30-Zone sind jedoch die Bedürfnisse des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu berücksichtigen. Im Ackerweg verkehren die Buslinie 417 und 433 zur Erschließung des Wohngebiets. Die Einrichtung eine Tempo 30-Zone und damit regelmäßig verbundene rechts-vor-links-Regelung sowie die Temporeduzierung im Ackerweg hat eine Fahrtzeitverlängerung für den ÖPNV zur Folge. Das Anhalten und Anfahren bei einer rechts-vor-links-Regelung an jedem Knotenpunkt würde zudem die Sicherheit stehender Fahrgäste und den Komfort für alle Fahrgäste senken. Um den Belangen des Buslinienverkehrs nachzukommen, kann nach den VwV-StVO von der Grundregel rechts-vor-links abgewichen werden und die Vorfahrt durch das Zeichen 301 (einmalige Vorfahrt an der nächsten Kreuzung) angeordnet werden. Es bleiben daher die bestehenden Vorfahrtsregelungen im Ackerweg im Verlauf der Buslinien 417 und 433, an der Angerburgstraße, Grünbergstraße, Danziger Straße, In den Heistern, Wilhelmshöhe und am Ahornweg, bestehen. Zur Aufrechterhaltung der bestehenden Vorfahrtsregelung am Knotenpunkt Ackerweg/Troppaustraße/Siekbruch mit abknickender Vorfahrt vom Ackerweg zur Troppaustraße sowie umgekehrt, welche rechtlich innerhalb einer Tempo 30-Zone nicht möglich ist, wird der Knotenpunkt nicht Bestandteil der Tempo 30-Zone. Unter Beibehaltung der bestehenden Vorfahrtsregelung stimmt die BSVG der Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Ackerweg zu. Die bestehende streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) im westlichen Teilbereich des Ackerweges wird mit Einrichtung der Tempo 30-Zone aufgehoben.

 

Um einen Schilderwald im Ackerweg zu umgehen, empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung einer Tempo 30-Zone anstatt der Ausweitung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Sollte kein Beschluss für die Umsetzung der Tempo 30-Zone im Ackerweg, in der Neumarktstraße sowie dem Strehlitzweg erfolgen, wird stattdessen die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Ackerweg umgesetzt.

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