Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23727-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Bau der E-Ladestation sowie des Fahrer-WC am Buspausenplatz Eutschenwinkel wird gemäß den in dieser Vorlage dargelegten inhaltlichen Änderungen zugestimmt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtbezirksrat 211 Braunschweig-Süd hat in seiner Sitzung am 22.05.2024 die DS 24-23727 beraten und einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Planung und dem Bau der E-Ladestation sowie des Fahrer-WC am Buspausenplatz Eutschenwinkel wird gemäß den beigefügten Anlagen mit den Anmerkungen der Protokollnotiz zugestimmt.“

 

Die Beschlussfassung des Stadtbezirksrates unterscheidet sich vom Vorschlag der Verwaltung dadurch, dass die Anmerkungen aus der Protokollnotiz zusätzlich mit berücksichtigt werden. Im Rahmen der Diskussion ergaben sich folgende Themenstellungen:

 

Die E-Ladestation und das Fahrer-WC sollen mit Holz verkleidet und eingegrünt werden, damit das Bauwerk sich gestalterisch in das Ortsbild einfügt. Die Öffnung der Toilettenanlage für die Öffentlichkeit ist zu prüfen. Der Gehweg im Bereich Eutschenwinkel 6 ist mit neuen Bordsteinen zur Fahrbahn abzugrenzen und der Gehweg ohne großes Gefälle herzustellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gestaltung der E-Ladestation mit Holzverkleidung und Begrünung wird von der Stadtverwaltung begrüßt und im weiteren Planungsprozess der BSVG berücksichtigt. Somit wird dem Vorschlag des Stadtbezirksrates gefolgt.

 

Die geplante Toilettenanlage ist eine Anlage der BSVG und somit ausschließlich zur Nutzung des Personals vorgesehen. Die zeitgleiche Nutzung wäre aus betrieblicher Sicht nicht zielführend und birgt Konflikte. Die Zuständigkeit inkl. der Reinigung der Anlage re nicht voneinander abgrenzbar. Die BSVG lehnt diese Idee daher ab. Die Verwaltung schließt sich dieser Einschätzung an.

 

Der vorhandene Gehweg vor der Haus-Nr. 6 im Eutschenwinkel ist nach erster Prüfung verkehrssicher, wodurch kein sofortiger unmittelbarer Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarf durch die Stadtverwaltung gesehen wird. Der Gehweg ist im Einmündungsbereich zum Queren der Fußnger abgesenkt. Die Stadtverwaltung wird die Gefällesituation im weiteren Planungsprozess prüfen und nach Verbesserungsmöglichkeiten mit geringen Mitteln suchen.

Die Finanzierung dieser Maßnahme ist nach jetzigem Stand nicht gesichert, daher kann eine Umbaumaßnahme nicht zugesagt werden.  

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Anlagen

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