Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23527-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 120 am 10.04.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bei städtischen Gebäuden wird die Stadt als Eigentümerin in der Regel durch die SEBS angeschrieben und um einen Nachweis der Funktionstüchtigkeit der Grundleitungen gebeten.

Als Gebäudeeigentümer obliegt der Stadt die Unterhaltung und Instandsetzung der Grundleitungen von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude.

Entsprechend werden regelmäßige Kanalbefahrungen zur Bestandsaufnahme veranlasst. Ausgehend von diesen Befahrungen leitet die Verwaltung Instandsetzungsmaßnahmen der Grundleitungen ab.

Darüber hinaus werden diese Kanalbefahrungen zur Vorbereitung von Sanierungsprojekten veranlasst. Auf Basis der Ergebnisse kann der von den Grundleitungen ausgehende Sanierungsbedarf erfasst und für das Projekt kalkuliert werden.

 

Zur IGS Franzsches Feld teilen wir Folgendes mit:

 

Die Sanierung der Grundleitungen IGS Franzsches Feld befindet sich aktuell in der Planung. Es ist vorgesehen die Abwasser- und Regenwasserleitungen instand zu setzen und, Bereiche in denen das nicht mehr möglich ist, zu erneuern. Die Dimensionierung der Leitungen erfolgt dabei nach den aktuell geltenden Regenspenden. Die Einleitbeschränkungen sind mit SE│BS abgestimmt und in der Planung berücksichtigt. Aufgrund der Einleitbeschränkungen ist eine Regenwasserrückhaltung vorgesehen.

Durch das Starkregenereignis im Juni 2023 ist es wiederholt zu erheblichen Schäden durch Eindringen von Wasser in das Gebäude IGS Franzsches Feld gekommen. Das Unwetter im Juni 2023 wurde seitens der Stadtentwässerung SE|BS einem Ereignis zugeordnet, welches einmal in 1.000 Jahren erwartetet wird (Starkregenindex SRI 10). Aufgrund der aus dem Starkregenereignis resultierenden Schäden wurde eine Analyse mit dem Ziel durchgeführt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Schule für die Zukunft vor solchen Ereignissen besser schützen zu können. Diese Maßnahmen sollen im Zuge der Grundleitungssanierung ebenfalls umgesetzt werden.

 

Darüber hinaus werden alle notwendigen Maßnahmen zur Sanierung von Schulen im Haushaltsplan zeitlich und finanziell dargestellt.

 

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