Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23797-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mobilitätsentwicklungsplan: Hauptnetze für Radverkehr, ÖPNV und MIV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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28.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der SPD-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
Zunächst ist die Festlegung der Hauptnetze erforderlich, damit das Verkehrsmodell, mit dem die Maßnahmen des MEP betrachtet werden, die Verkehre auf den entsprechenden Strecken priorisiert. Die Hauptnetze stellen insbesondere wichtige Verbindungen zwischen den Ortsteilen Braunschweigs dar. Die Festlegung als Hauptverbindungsfunktion wird eine wesentliche Rolle auch bei zukünftigen Ausbaumaßnahmen an diesen Strecken spielen.
Bei zukünftigen Planungen priorisieren die strategischen Hauptnetze verkehrliche Maßnahmen, Ausbaukriterien, Sanierungsmaßnahmen und den Betrieb (z. B. Reinigung/Winterdienst).
Zu 2:
Die Hauptnetze ergeben sich aus eine Kombination aus Bestandsnetzen und bereits beschlossenen Zukunftsplanungen. Wesentliche Grundlage für die Entwicklung der Hauptnetze ist der Bestand, da dieser vorhanden ist und weiterentwickelt werden soll.
Um zukünftige Entwicklungen abzubilden, sind geplante Netzerweiterungen ebenso in die Hauptnetze eingeflossen (z. B. das Zielnetz des Stadtbahnausbaus).
Zu 3:
Die Hauptnetze geben eine Orientierung zur Entscheidungsfindung in der Verkehrsplanung. Damit beschränkt sich die Nutzung der Hauptnetze nicht auf den MEP. Sie können als Argumentationshilfe in Förderanträgen aufgeführt werden.
