Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23590-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplan/Lärmschutz in Querum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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29.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
In Deutschland kümmern sich je nach Verkehrsträger verschiedene Behörden um die entsprechenden Lärmaktionsplanungen. Auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) seit 2015 für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Die Stadt Braunschweig ist daher nicht mehr zuständig.
Durch den Eisenbahnverkehr kommt es auch in der Stadt Braunschweig zu Lärmbelastungen. Um Lärmauswirkungen durch den Eisenbahnverkehr entgegenzuwirken, erstellt das EBA unter Beteiligung der Öffentlichkeit alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan. Der Plan informiert, welche Ziele bei der Lärmreduzierung bereits erreicht wurden, wo es noch laut ist und was dagegen getan wird.
Aktuell überarbeitet das EBA seinen Lärmaktionsplan nach der Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das EBA ausführlich über die vorgeschaltete Lärmkartierung sowie über die Lärmaktionsplanung.
Bürgerinnen und Bürger, die sich durch den Schienenverkehrslärm einer Haupteisenbahnstrecke gestört fühlen, konnten an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern.
Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung des EBA endete Anfang des Jahres. Die Stadt hat auch auf diese Beteiligungsmöglichkeit durch eine Pressemitteilung (11/2023) sowie auf der städtischen Internetseite unter https://www.braunschweig.de/leben/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/laermaktionsplanung_eba.php hingewiesen. Nach vorläufiger Auswertung durch das EBA haben etwa 2.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 250 Kommunen an der Überprüfung des Lärmaktionsplan-Entwurfs teilgenommen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan der Stadt gingen auch Anregungen hinsichtlich des Bahnlärms ein. Diese Anregungen werden an das zuständige EBA übermittelt.
Nicht zuletzt ist es der Stadtverwaltung in den letzten Jahrzehnten gelungen, dass mehrere städtische Streckenabschnitte in die Dringlichkeitsliste der Lärmsanierung des Bundes aufgenommen wurden und Lärmschutzmaßnahmen erfolgten.
Dies vorangestellt beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Die Verwaltung leitet die Anfrage des Stadtbezirksrates zur konkreten Beantwortung an das zuständige EBA weiter. Sobald eine Antwort vorliegt, wird die Verwaltung darüber informieren.
