Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-23867

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Projektfördermittel im Teilhaushalt Kultur und Wissenschaft (Produkt 1.25.2811.10) werden für 2024 um 9887  erhöht.

2. Den unter Nr. 1 genannten über-/außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt unter Inanspruchnahme der im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 9887 €. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2024 für die kulturellen Anteile des Magnifestes den vollen von den Veranstaltern beantragten Zuschuss in Höhe von 28.250  gewährt, um eine wesentliche finanzielle Voraussetzung für die Durchführung des Magnifestes 2024 zu schaffen. Die Verwaltung hatte mit Vorlage 24-23781 Projektförderantrag Magnifest 2024 vorgeschlagen, nur 18.363  als Zuschuss zu gewähren. Dies hätte einer pauschalen Kürzung um 35 % entsprochen. Hintergrund ist, dass die Verwaltung für das II. Halbjahr 2024 eine entsprechende Überzeichnung des Projektfördertopfes erwartete. Wenn der Rat dem o. g. Beschlussvorschlag zustimmt, wäre der Status quo ante wiederhergestellt, und andere kulturelle Projekte wären durch die Förderung des Magnifestes nicht schlechter gestellt als vor dem AfKW-Beschluss.

Mit E-Mail vom 27. Mai teilte die Verwaltung den Fraktionen und Gruppen mit, dass im Haushalt 2024 der Gesamtansatz für Projektfördermittel 279.766 € beträgt (Wissenschaft, Literatur, bildende Kunst, Theater, Musik, Chorleiter und Förderung weiterer kultureller Projekte). Unter Berücksichtigung der bis zum 27. Mai eingereichten Zuschussanträge stand noch eine Restsumme von 1403 € an Projektfördermitteln für das II. Halbjahr zur Verfügung. Erfahrungsgemäß gehe ein Großteil der Anträge jedoch erst in den letzten Tagen bis zum Antragsschluss am 31. Mai ein, teilte die Verwaltung in ihrer E-Mail vom 27. Mai mit. Daher muss von einer erneuten deutlichen Überzeichnung des Projektfördertopfes ausgegangen werden. Wegen der Antragsfristen für VA und Rat und angesichts der bevorstehenden Sommerpause sollte der Rat in seiner Sitzung am 11. Juni 2024 die über-/außerplanmäßige Bereitstellung der o. g. Mittel beschließen, um die Durchführung kultureller Projekte im II. Halbjahr in ausreichendem Maße sicherzustellen. Die Projektfördermittel verteilen sich im Teilhaushalt Kultur und Wissenschaft auf verschiedene Produkte, die aber alle gegenseitig deckungsfähig sind. Es wird daher vorgeschlagen, die beantragte Ansatzerhöhung bei dem Produkt 1.25.2811.10 „Förderung kultureller Projekte“ vorzunehmen.

Die oben genannten Maßnahmen sind aus Sicht der antragstellenden Fraktion prioritär umzusetzen und dulden auch keinen Aufschub bis zum Inkrafttreten des nächsten (Doppel-) Haushalts, da hiermit eine Verzögerung bis in das Jahr 2025 verbunden wäre. Eine darüber hinausgehende Priorisierung, wie in der E-Mail der Verwaltung vom 26.01.2024 angesprochen, ist entbehrlich, da die Deckungsreserve von 2,0 Mio. € durch den vorliegenden Antrag nicht vollständig in Anspruch genommen wird..

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