Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23871

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt      4E.210171 Tiefgarage Packhof/ Sanierung

Sachkonto     421110 Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

 

Bei dem o.g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.441.500 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2024: 1.683.000,00 €

überplanmäßig beantragte Aufwendungen:    2.441.500,00

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 4.124.500,00 €

 

Der Ausschuss für Planung und Hochbau (APH) hatte in seiner Sitzung am 13.07.2022 (DS 22-19122) der Sanierung der Tiefgarage Packhof zugestimmt und die Gesamtkosten mit 15,5 Mio. € brutto festgestellt.

 

Zwischenzeitlich haben sich Mehrkosten i. H. v. 2.905.300 brutto ergeben. Der Ausschuss für Planung und Hochbau hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 die Beschlussvorlage über die Mehrkosten beschlossen (DS 24-23861). Die Kostenerhöhungen sind u.a. auf zusätzliche Maßnahmen im Hochbau (z.B. Sanierung Aufzugsanlage, Treppenhäuser, Rolltreppenzugang) als auch auf Kostensteigerungen im Bereich der technischen Gebäudeausstattung (z.B. durch höhere Vergabeergebnisse) zurückzuführen.

 

Haushaltsmittel stehen für die Mehrkosten nicht zur Verfügung. Da es sich um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, sind lediglich die Netto-Baukosten i. H. v. 2.441.500 bereitzustellen.

 

Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden in diesem Jahr benötigt, um die bereits begonnene Baumaßnahme ordnungsgemäß abschließen zu können und die Einnahmeausfälle so gering wie möglich zu halten.

 

Aus den genannten Gründen besteht die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung der Mehrkosten, so dass die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel beantragt wird. Die Verwendung der Gelder erfolgt vorbehaltlich der Objekt- und Kostenfeststellung im APH.

 

Zur Deckung stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

4E.210148.00.505 / 421110

GS Völkenrode / Sanierung / Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

51.500,00

Minderaufwendungen

4E.210377.02.505 / 421110

GY M.K. / Erweit. G8/G9+ San. 2. BA / Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

614.000,00

Minderaufwendungen

4S.210084.00.505 / 421110

Unterdecken /Ertüchtigung-Akustikmaßn. /  Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

20.000,00

Minderaufwendungen

4S.210088.00.505 / 421110

Sicherheitsbel. /Installation-Sanierung / Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

200.000,00

Minderaufwendungen

4S.210051.01.505 / 421110

Brandschutzmaßnahmen / Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

400.000,00

Minderaufwendungen

4S.210106.01.505 / 427193

Städt. Maßnahmen / Klimaschutz /  IM Sonstige Sachaufwendungen

700.000,00

Minderaufwendungen

4S.210107.01.505 / 421110

städt. Gebäudemaßnah. / Begrünung / Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

456.000,00

 

 

 


2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt      4E.210359 Städt. Stadion/Sanierung Nahwärmeleitung

Sachkonto     421110 Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

 

 

 

 

Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 587.500,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2024: 0,00

außerplanmäßig beantragte Aufwendungen:    587.500,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 587.500,00 €

 

 

Dem Ausschuss für Planung und Hochbau soll in einer Sitzung am 04.06.2024 die Beschlussvorlage über die Objekt-und Kostenfeststellung der Erneuerung der Nahwärmeleitung im städt. Stadion vorgelegt werden (DS 24-23863). Es wird mit Gesamtkosten 730.700 € brutto gerechnet.

 

Die bestehende Nahwärmeleitung, die ausgehend von der Haupttribüne die Westtribüne mit Wärme versorgt, ist äerst störanfällig. Es sind häufig auftretende Instandsetzungsarbeiten erforderlich, die zunehmend unwirtschaftlich sind. Diese Kosten, die in Zukunft steigen werden, sollten vermieden werden.

 

Die häufig auftretenden Störungen sind sichere Indikatoren, die auf einen drohenden Totalausfall des Leitungssystems hinweisen. Dies haben auch externe Einschätzungen bestätigt. Ohne umgehende Einleitung einer Sanierung des Leitungssystems ist eine unvorhergesehene Leistungsunterbrechung nicht auszuschließen. Diese Situation würde eine Nutzungsunterbrechung des Stadions auf unbestimmte Zeit nach sich ziehen. Damit verbunden wären überdies erhöhte Kosten, die für ungeplante Notmaßnahmen aufzubringen wären, sowie Einkommensausfälle aufgrund der Schließung. Zusätzlich würden auch Kosten für die Anmietung von Ausweichstandorten entstehen.

 

Haushaltsmittel stehen für die Baumaßnahme in 2024 nicht zur Verfügung. Da es sich um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, sind lediglich die Netto-Baukosten i. H. v. 614.100 € bereitzustellen, von denen bereits in 2023 für Voruntersuchungen 26.600 € angefallen sind. Es verbleibt für 2024 somit eine Deckungslücke in Höhe von 587.500 €.

 

Aus den oben genannten Gründen besteht die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung, so dass die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel beantragt wird. Die Verwendung der Gelder erfolgt vorbehaltlich der Objekt- und Kostenfeststellung im APH.

 

Zur Deckung stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung.

 


Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

3E.210026.00.595 / 427114

Sporthalle GS Veltenhof / Vorplanung / IM Planungskosten

200.000,00

Minderaufwendungen

4E.210283.00.505 / 421110

Kita Lamme / Sanierung / Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

60.000,00

Minderaufwendungen

4S.210051.01.505 / 421110

FB 20: Brandschutzmaßnahmen / Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

147.500,00

Minderaufwendungen

4S.210084.00.505 / 421110

Unterdecken /Ertüchtigung-Akustikmaßn. /  Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

180.000,00

 

 

 

3. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr

 

Zeile 26     Baumaßnahmen

Projekt      4E.660034 FB 66: Vossenkamp/Herst. Rampe-Treppe

Sachkonto     787210 Tiefbaumaßnahmen - Projekte

 

Bei dem o.g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 400.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2024 (Aufwendungen): 100.000,00 €

Haushaltsansatz 2024 (Auszahlungen): 0,00 €

überplanmäßig beantragte Auszahlungen:   400.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 500.000,00 €

 

Zwischen dem Vossenkamp und der Berliner Straße wird für die Erschließung des Baugebietes die Herstellung eines barrierefreien Übergangs für Fußnger und Radfahrer erforderlich. Aufgrund der Höhendifferenz von bis zu 2,5 Meter ist dieser Übergang als Rampenanlage barrierefrei und fahrradgeeignet herzustellen. Der im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans GL 53 abgeschlossene Städtebauliche Vertrag mit dem Erschließungsträger beinhaltet u.a., dass die Stadt Braunschweig die Herstellung der Rampenanlage übernimmt und dass sich der Investor mit bis zu 230.000 € daran beteiligt.

 

Es ist geplant, einen Dreiklang für Fußnger, Radfahrer und mobilitätseingeschränkten Personen mit einer offenen Treppe sowie zwei den jeweiligen Anforderungen entsprechenden Rampenanlagen zu schaffen. Dazu soll der bisherige Wendehammer am Vossenkamp zu einem Stadtplatz mit Aufenthaltsqualität umgestaltet und mit einem Trinkbrunnen bestückt werden. Es wird für die Stadt mit Gesamtkosten von rd. 550.000 € gerechnet. Der Zuschuss des Investors beläuft sich auf max. 230.000 €.

 

Die bisher für dieses Projekt kalkulierten Gesamtkosten beliefen sich auf 150.000 €. Pandemie und Krieg haben die gewohnten Lieferketten unterbrochen und die Materialkosten jenseits jeder Prognose erhöht. Andererseits haben Klimaresilienz und Nachhaltigkeit die Liste der Anforderungen an einen Stadtplatz (z.B. Trinkbrunnen) gesteigert. So kommt es, dass die bisher auf städtischer Seite angemeldeten Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 €r Planung und Bau nicht mehr ausreichend sind. Es wird mit zusätzlichen Kosten von 400.000 € gerechnet.

 

Die sachliche Unabweisbarkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem geschlossenen Städtebaulichen Vertrag, in dem sich die Stadt zur Herstellung der Rampenanlage verpflichtet hat. Aus Effizienzgründen wird es für sinnvoll erachtet, auch die zusätzlichen baulichen Anforderungen mit abzuwickeln.

 

Nach Fertigstellung der Rampenanlage sind Folgemaßnahmen am Kanal geplant, die bis 2026 abgeschlossen sein sollen. Hierauf haben sich die Vertragspartner zeitlich geeinigt und eingestellt. Die zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme wird hieraus abgeleitet.

Zur Deckung stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderauszahlungen

5E.660164.00.500.663 / 787210

Wallringroute-Wendenstr. /Verbesserungen / Tiefbaumaßnahmen - Projekte

50.000,00

Minderauszahlungen

5S.660017.00.500.663 / 787210

Stadtbahnbau/Folgemaßnahmen / Tiefbaumaßnahmen  

- Projekte

100.000,00

Minderauszahlungen

5S.660069.00.500.663 / 787210

Unfallschwerpunkte / LSA-Maßnahmen / Tiefbaumaßnahmen - Projekte

250.000,00

 


 

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