Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23872

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Rechte der Stadt in der Generalversammlung der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG wird ab sofort

 

Herr Technischer Beschäftigter Dirk Franke

(Wahl gem. § 67 NKomVG)

 

 

 

 

wahrnehmen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Mitglieder der Genossenschaft üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus.

 

Im Rahmen der Beschlüsse zur Gründung einer Genossenschaft wurde Herr Eckermann als Leiter des Fachbereiches 65 in der Sitzung des Rates am 21. Dezember 2021 (DS 21-17389) zur Wahrnehmung der Rechte der Stadt bei Gründung der Genossenschaft sowie in der Generalversammlung der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG bestimmt (Wahl gem. § 67 NkomVG).

 

Mit Ablauf des 31. Mai 2024 wechselt Herr Eckermann in den Ruhestand. Herr Technischer Beschäftigter Dirk Franke hat die Leitung des Fachbereiches 65 übernommen und soll nunmehr anstelle von Herrn Eckermann diese Rechte wahrnehmen.

 

Gemäß § 43 Abs. 4 Satz 2 Genossenschaftsgesetz üben u. a. juristische Personen ihr Stimmrecht durch den gesetzlichen Vertreter aus, der sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen kann (§ 43 Abs. 5 Genossenschaftsgesetz).

 

Die Generalversammlung einer Genossenschaft ist ein der Gesellschafterversammlung entsprechendes Organ. Somit ist das Verfahren gem. § 138 Abs. 1 NKomVG anzuwenden. Da nur ein städtischer Vertreter die Rechte der Stadt in der Generalversammlung der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG wahrnimmt, erfolgt eine Wahl gemäß § 67 NKomVG. 
 

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