Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23608

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit der Vorlage „Anpassung der Dynamisierung der Zuwendungen ab dem Jahr 2022“ (21-17494) vom 13. Januar 2022 wurde als Stichtag der Überprüfung der Dynamisierung der 31. März 2023 festgelegt. Mit der Mitteilung zur Erhöhung der Dynamisierung 2024 wurde als neuer Stichtag zur Überprüfung der 31. März 2024 festgelegt.

r die Neuberechnung der Dynamisierung wurden alle bekannten Tarifsteigerungen und Steigerungen des Preisindex bis zum Stichtag 31. März 2024 berücksichtigt.

Entsprechend der bekannten Tarifsteigerungen für den Zeitraum 2020 - 2024 und des Preisindex von 2019 - 2023 ergeben sich folgende Dynamisierungssätze:

 

Personalkosten   3,43 % (vorher: 2,00 %)

Sachkosten   3,56 % (vorher: 2,94 %)

Personal- und Sachkosten   3,45 % (vorher: 2,19 %)
 

Bei der Tarifsteigerung wurden die Erhöhung SuE-Zulage und Regenerationstage für Soz. Erzieher für die Jahre 2022 und 2023 berücksichtigt. Da auch Verwaltungskräfte bei den Vereinen beschäftigt sind, wurde die Erhöhung anteilig berechnet.

 

Die Berechnungen sind aus Anlage 1 zu entnehmen

Die veränderten Dynamisierungssätze ergeben folgende Mehrbedarfe für 2025, die entsprechend der o. g. Ratsvorlage auf volle 100,00 € aufgerundet wurden.
 

 

FB 50

FB 51

FB 41

Ref. 0670

FB 37

Mehrbedarf insgs.

76.900,00

39.100,00

32.200,00

15.500,00

900,00

davon Veränderungen bei Zuwendungs-empfänger nur

 

 

 

 

 

- Personalkosten

12.400,00

 

 

2.600,00

 

- Sachkosten

900,00

 

 

 

900,00

- Personal- und Sachkosten

63.600,00

39.100,00

32.200,00

12.900,00

 

 

 

 

 

 

r 2026 ergeben sich folgende Mehrbedarfe.

 

 

FB 50

FB 51

FB 41

Ref. 0670

FB 37

Mehrbedarf insgs.

83.200,00

80.300,00

69.400,00

19.400,00

2.900,00

davon Veränderungen bei Zuwendungs-empfänger nur

 

 

 

 

 

- Personalkosten

13.500,00

 

 

5.400,00

 

- Sachkosten

800,00

 

 

 

2.900,00

- Personal- und Sachkosten

68.900,00

 

80.300,00

69.400,00

14.000,00

 

 

Deckungsmittel für die höheren Dynamisierungen stehen in den entsprechenden Teilhaushalten nicht zur Verfügung.

Nach dem Beschluss des Rates vom 13.01.2022 (DS 21-17494) sollen Zuschüsse der institutionell geförderten Einrichtungen erhöht (dynamisiert) werden, soweit es die aktuelle Haushaltslage zulässt. Im Haushaltsentwurf 2025/2026 sind geringere Erhöhungen der Zuwendungen als sich nach der Neuberechnung der Dynamisierungssätze ergeben würde, berücksichtigt. Diese Erhöhungen entsprechen den Dynamisierungssatz für das Haushaltsjahr 2024. Auf Grund der in den Teilhaushalten fehlenden Haushaltsmittel wird eine verwaltungsseitige weitere Erhöhung der Dynamisierung nicht umgesetzt werden, da es die Haushaltslage nicht zulässt.
 

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Anlagen

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