Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-22867-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 24.01.2024 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Um auf die Messdaten zeitnah reagieren zu können, wird die Verwaltung gebeten, auch zwischen den Sitzungen, die erfassten Ergebnisse zeitnah dem Bezirksrat zu übermitteln. Neben der Übermittlung aller Daten, wird auch um eine „korrigierte“ Fassung gebeten, in der alle Fahrzeuge, welche kürzer als 2,5 Meter sind, rausgerechnet sind.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat in der Celler Heerstraße vor dem Grundstück Nr. 39 in der Zeit vom 12.12.2023 bis 19.12.2023 ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes erhoben, nachdem eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in dem Bereich angeordnet wurde. Wegen weiterer Maßnahmen (vgl. unten) erfolgt die Stellungnahme erst zum jetzigen Zeitpunkt.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

1.) Messergebnisse mit allen Fahrzeuglängen

 

Messstelle

Celler Heerstraße 39

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

12.12.2023

bis

19.12.2023

Seitenstrahlradargerät 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Celler Straße

Bockshornweg

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

4.334

33

4.549

41

8.883

36

31 bis 40

7.346

55

5.418

48

12.764

52

41 bis 50

1.487

11

1.162

10

2.649

11

51 bis 60

81

1

66

1

147

1

61 bis 70

5

0

12

0

17

0

> 70

1

0

2

0

3

0

 

 

13.254

100

11.209

100

24.463

100

 

 

2.) Messergebnisse mit Fahrzeuge ab einer Länge von 2,50 m

 

Messstelle

Celler Heerstraße 39

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

12.12.2023

bis

19.12.2023

Seitenstrahlradargerät 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Celler Straße

Bockshornweg

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

3.709

29

4.028

39

7.737

34

31 bis 40

7.231

58

5.054

49

12.285

54

41 bis 50

1.470

12

1.076

11

2.546

11

51 bis 60

80

1

61

1

141

1

61 bis 70

5

0

12

0

17

0

> 70

1

0

2

0

3

0

 

 

12.496

100

10.233

100

22.729

100

 

Nach differenzierter Auswertung der Messergebnisse wurden 1.734 Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 2,50 m vom Gerät erfasst und wie gewünscht in der zweiten tabellarischen Aufstellung herausgerechnet. Hiervon fuhren 1.146 Fahrzeuge vorschriftsmäßig bis zu 30 km/h und 588 Fahrzeuge waren schneller als 30 km/h. Die festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen lagen meist (479 Fahrzeuge) bei bis zu 10 km/h.

 

Insgesamt bewertet die Verwaltung die Messergebnisse problematisch, da für beide Fahrtrichtungen der überwiegende Teil der Fahrzeuge schneller als 30 km/h fuhr und das Gerät auch größere Geschwindigkeitsübertretungen von über 10 km/h erfasste.

 

Daher erfolgte anschließend die temporäre Installation eines Geschwindigkeitsmessdisplays in dem Bereich vor dem Grundstück Nr. 38 in der Zeit vom 08.02.2024 bis 22.02.2024 (eine Woche in jede Fahrtrichtung), um zunächst die Verkehrsteilnehmer auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung zu sensibilisieren.

 

Aktuell führt die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei Geschwindigkeitskontrollen mit den Mess-Kfz mit Blick auf die dortige Kindertagesstätte durch. Mit Aufnahme des Messbetriebes wurden am 03.04.2024 insgesamt 334 Kfz gemessen und 81 Verstöße (24,3 %) zur Ahndung festgestellt. Aufgrund des hohen Anteils an Verstößen wird die Verwaltung daher die Geschwindigkeitskontrollen intensivieren und die Überwachungsrhythmen in Abhängigkeit von den jeweiligen Messergebnissen entsprechend anpassen.

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