Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-23888

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Stadtteil Schwarzer Berg ist seit einigen Jahren eine Tempo-30-Zone. Hier gilt grundsätzlich die Regel "Rechts vor Links". Bisher wird die Verkehrsführung durch das Verkehrszeichen 301: Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung in der Straße Am Schwarzen Berge und dem Sielkamp sowie dem Zeichen 205: Vorfahrt gewähren in den Stichstraßen geregelt.

 

Die ÖPNV-Erschließung durch die Buslinie 454 geschieht nur in einer Richtung - vom Stadion zunächst über den Sielkamp und dann über die Straße Am Schwarzen Berge zurück zum Stadion.

Da in der Gegenrichtung kein ÖPNV verkehrt könnten an einigen T-Kreuzungen (Am Schwarzen Berge an den Kreuzungen Kleebreite, Auf dem Brink und Wacholderweg sowie am Sielkamp an den Kreuzungen Schlehenhang, Holunderweg und Ligusterweg) die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen entfernt werden.

Ziel dieser Maßnahme ist die bessere Umsetzung der Tempo-30-Zone. Während Am Schwarzen Berge durch viele längsparkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand die Überschreitung von Tempo 30 noch eher selten passiert, ist dies im Sielkamp so leider nicht der Fall. Geschwindigkeitskontrollen finden in beiden Straßen zu selten statt.

 

Daher frage ich die Verwaltung:

 

1. Gibt es außer dem ÖPNV noch andere Vorgaben, die die Umsetzung der Regel "Rechts

    vor Links" in Tempo-30-Zonen verhindern?

2. Wenn ja, welche sind das?

3. Welche dieser anderen Vorgaben treffen auf die Verkehrsführung am Schwarzen Berg

    zu?

 

gez.

 

Christian Plock

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Anlagen

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