Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23850-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen vom 22.05.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Seit 2010 verfügt die Stadt Braunschweig über eine leistungsfähige Energiemanagementsoftware, die unter anderem die unter Punkt 1 genannten Auswertungen erlaubt. Dort sind zum Beispiel alle städtischen Versorgerabrechnungen mit Verbrauch und Kosten mindestens im Jahresrythmus ab dem Jahr 2003 erfasst und können unter Berücksichtigung der medialen CO2-Emissionen ausgewertet werden. Der kurz vor der Veröffentlichung stehende städtische Energiebericht stellt das entsprechend dar.

 

 

Zu 2.

Die Stadt Braunschweig wendet seit 2022 eine eigene Leitlinie zum klimagerechten Bauen an, die über die gesetzlichen Standards hinausgeht und sowohl den Klimaschutz als auch die Klimaanpassung in den Fokus nimmt (vgl. Ds. 22-18907). Im Rahmen der strategischen Projektplanung wird grundsätzlich immer geprüft, ob und in welchem Umfang bei avisierten Erweiterungsbauten eine Sanierung der Bestandsgebäude möglich ist. Dabei spielen neben dem baulichen und technischen Zustand auch die Energieverbräuche und energetische Optimierungspotenziale eine wichtige Rolle. Darüber hinaus werden über das Energiemonitoring Immobilien identifiziert, die aufgrund erhöhter Verbräuche in die genauere Betrachtung genommen werden. So wurde die Schulauswahl für das nächste, derzeit in der Ausschreibung befindliche Schulsanierungspaket in alternativer Beschaffung auch anhand der liegenschaftsbezogenen Verbrauchskennwerte getroffen.

Des Weiteren ist im Rahmen der Projektentwicklung der Energieverbrauch der Therapiebecken (z. B. Oswald-Berkhan-Schule, Hans-Würtz-Schule) aufgefallen und in den Sanierungsumfang einbezogen worden.

Trotzdem muss bei der Priorisierung der anstehenden Bauaufgaben weiterhin immer berücksichtigt werden, dass neben den Klimaschutzaspekten insbesondere Bau- und Sanierungsmaßnahmen, welche sich aus neuen oder geänderten gesetzlichen Vorgaben sowie allen Themen rund um die Betreiberverantwortung sowie den rechtssicheren Betrieb ergeben, oberste Priorität haben müssen.

 

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