Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23841-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Anfrage der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 Nördliche Schunter-/ Okeraue vom 21.05.2024 zum Bau- und Gewerbegebiet „Wenden-West, 1. BA“ (DS-Nr. 24-23841) beantwortet die Verwaltung in Abstimmung mit der Grundstücksgesellschaft Braunschweig GmbH (GGB) wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Vergabe der Grundstücke läuft bereits. Die Vermarktung der Gewerbebauflächen erfolgt auf Vermittlung der Braunschweig Zukunft GmbH Wirtschaftsförderung sowie deren Entscheidung (nach entsprechenden Prioritäten). Die GGB führt aktuell erste Gespräche und reserviert für den Planungsprozess die jeweiligen Grundstücke.

 

Zu Frage 2:

Die bauliche Umsetzung erfolgt individuell sowie zuschlags- und planungsabhängig durch die jeweiligen Unternehmen/ Bauherren. Die zeitliche Einflussnahme der GGB auf die Unternehmensauswahl, Zuschlagserteilung sowie Grundstücksreservierung ist sehr begrenzt. Insofern kann die GGB aktuell noch keinen Start der Hochbaumaßnahmen vermelden. Es wird aber auch hier entsprechende zeitliche Bauverpflichtungen in den Kaufverträgen geben. Erste Maßnahmenbeginne sind nach Einschätzung der GGB zuschlags- und vertragsabhängig im Jahr 2025 realistisch.

 

Zu Frage 3:

Die zulässige Art der Unternehmen bzw. des Gewerbes regelt der Bebauungsplan „Wenden West, 1. BA“, WE 62, mit seinen Textliche Festsetzungen und Hinweisen unter A Städtebau gemäß § 1 a und § 9 Baugesetzbuch (BauGB), I Art der baulichen Nutzung, 3. (zulässige Nutzungen). Im zweiten Schritt erfolgt die Auswahl der hierfür passenden Unternehmen nach konkreten Prioritäten. Die GGB nimmt aber nicht (wie oben beschrieben) die Priorisierung vor und trifft auch nicht die Unternehmensauswahl.


 

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