Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-23754-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Anlage 1, Hebesatzung, werden folgende Änderungen vorgenommen:

1. Die Schreibweise im letzten Satz des einleitenden Absatzes wird von Brauschweig in Braunschweig korrigiert.

2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird anstatt der 600 v.H. mit 535 v.H.” bemessen. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Gegensatz zu Abgaben und Gebühren können Steuern allgemein nicht einer Zweckbindung unterstellt werden.

Der hier von der Verwaltung vorgeschlagene Ansatz, gleich das Dreifache der bisher für Sanierungsarbeiten von Eigentümern eingetriebenen Summe als Erhöhungsbetrag anzusetzen, überzieht die Verhältnismäßigkeit bei weitem. Weiterhin werden dadurch indirekt auch Mieter belastet - diesen wird damit aber auch ein deutlicher Anteil an der Haushaltssanierung aufgebürdet, wofür ja die zusätzlich erhobenen zwei Drittel dieser Steuererhöhung dienen sollen.

Durch Wegfall jeglicher Zweckbindung ist unklar, ob zukünftig überhaupt noch im bisher gewohnten Umfang straßenbauliche Maßnahmen weiterhin betrieben werden, oder aber die Verwaltung mit den Mehreinnahmen sogar komplett andere Ziele verfolgen wird.   

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Erläuterungen und Hinweise