Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-23867-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelbewirtschaftung; Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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11.06.2024
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Beschlussvorschlag
1. Die Projektfördermittel im Teilhaushalt Kultur und Wissenschaft werden für 2024 um 66.700 € erhöht.
2. Dem Skateboardclub Walhalla e. V. wird auf der Grundlage des beigefügten Antrags vom 13.05.2024 (s. Anlage) für die geplante Umgestaltung seines Skateparks für 2024 eine Zuwendung in Höhe von bis zu 44.200 € gewährt.
3. Den unter den Nummern 1 und 2 genannten über-/außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt unter Inanspruchnahme der im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von bis zu 110.900 €.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 28. Mai 2024 hatte die SPD-Fraktion fristwahrend den Beratungsgegenstand Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen usw. für die Ratssitzung am 11. Juni 2024 angemeldet und damit die Möglichkeit offengehalten, das Thema im Rat zu behandeln. Hintergrund ist, dass der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft in seiner Sitzung am 21. Mai 2024 für die kulturellen Anteile des Magnifestes den vollen von den Veranstaltern beantragten Zuschuss in Höhe von 28.250 € gewährt hat, um eine wesentliche finanzielle Voraussetzung für die Durchführung des Magnifestes 2024 zu schaffen. Die Verwaltung hatte mit Vorlage 24-23781 „Projektförderantrag Magnifest 2024“ vorgeschlagen, nur 18.363 € als Zuschuss zu gewähren. Dies hätte einer pauschalen Kürzung um 35 % entsprochen, weil die Verwaltung für das II. Halbjahr 2024 eine entsprechende Überzeichnung des Projektfördertopfes erwartete.
Mit E-Mails vom 3. und 4. Juni 2024 teilte der FB Kultur und Wissenschaft den Fraktionen und Gruppen mit, dass der Kulturfördertopf zum Antragsschluss am 31. Mai um 66.700 € überzeichnet sei. Die antragstellenden Fraktionen und Gruppen sind sich einig, dass insofern eine Gleichbehandlung mit den kulturellen Anteilen des Magnifestes erfolgen und eine Anpassung der bereitgestellten Mittel an die Antragssumme erfolgen soll. Ob und in welchem Umfang die Förderanträge im Rahmen der städtischen Richtlinien förderfähig sind, wird im Rahmen der Zuständigkeit die Fachverwaltung prüfen; nicht verausgabte Mittel könnten ggf. auf 2025 übertragen werden.
Der SC Walhalla hatte mit mehreren Fraktionen und Gruppen des Rates Gespräche geführt, nachdem es in seinen Räumen 2023 zu einem massiven Wasserschaden gekommen war. Im Oktober 2023 fanden erste, provisorische Reparaturarbeiten statt, eine Sanierung der Holzrampen, verbunden mit einer Umgestaltung des Skateparks, um die zerstörten Rampen umzunutzen und den Park neu zu gestalten, steht noch aus. Der Verein beantragt dafür einen städtischen Zuschuss in Höhe von 44.200 €. Auch hier wird die Förderfähigkeit der Maßnahme im Rahmen der städtischen Förderrichtlinien von der Fachverwaltung zu prüfen sein. Da im Haushalt jedoch keine entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen, sollen außerplanmäßig Mittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden. Auf die besonderen Herausforderungen in der Bewirtschaftung eines Doppelhaushalts sei an dieser Stelle erneut verwiesen (s. Drs. 24-23046).
Die oben genannten Maßnahmen sind aus Sicht der antragstellenden Fraktionen prioritär umzusetzen und dulden auch keinen Aufschub bis zum Inkrafttreten des nächsten (Doppel-) Haushalts, da hiermit eine Verzögerung bis in das Jahr 2025 verbunden wäre. Eine darüber hinausgehende Priorisierung, wie in der E-Mail der Verwaltung vom 26.01.2024 angesprochen, ist entbehrlich, da die restliche Deckungsreserve durch den vorliegenden Antrag nicht vollständig in Anspruch genommen wird.
Der vorliegende Änderungsantrag ersetzt den Ursprungsantrag (Drs. 24-23867).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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216,7 kB
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