Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24134
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der kulturellen Kontinuitätsförderung des Spielraum TPZ - Theaterpädagogisches Zentrum für Braunschweig und die Region e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Entscheidung
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20.08.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Kontinuitätsförderung für den Spielraum TPZ - Theaterpädagogisches Zentrum für Braunschweig und die Region e.V., im Haushalt 2024 unter der Produktnummer 1.25.2610.09 geführt, wird in der geplanten Höhe von 81.600 € für 2024 und 84.500 € (inkl. 3,45 % Dynamisierung) für 2025 fortgeführt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahr 2022 wurde die Freie Spielstätten Braunschweig (FSB) gGmbH gegründet. Gesellschafter waren der TPZ e.V. und der LOT-Theater e.V. Der TPZ e.V. wollte die Synergieeffekte des Zusammenschlusses nutzen, um sein Angebot weiter auszubauen. LOT-Theater e.V. und FSB gGmbH waren Mieter der Immobilie im Quartier St. Leonhard, aber ebenso Vermieter im Sinne einer Berechtigung zur Untervermietung der Räumlichkeiten, z.B. an den TPZ e.V. und die Freie Theaterszene. Aufgrund der Insolvenzen, zuerst der FSB gGmbH und nachfolgend auch des LOT-Theater e.V., fielen für den TPZ e.V. sowohl die Spielstätten als auch die Proben- und Geschäftsstellenräume weg. Es war anfangs nicht klar, ob und in welcher Form der TPZ e.V. nach den Insolvenzen der anderen Gesellschaften seine Tätigkeit fortsetzen kann.
Zwischenzeitlich hat der Verein sowohl einen Antrag auf Fortsetzung der Kontinuitätsförderung für 2024 als auch für 2025 gestellt. Beide Anträge wurden geprüft und als förderfähig beurteilt. Die Anlage 1 enthält eine Zusammenfassung der Antragsprüfungen. Als Anlage 2 und 3 sind die jeweiligen Anträge angefügt.
Der TPZ e.V. benötigt die städtische Kontinuitätsförderung in erster Linie für den Betrieb der Geschäftsstelle. Zusätzlich sind 1-2 Theaterpädagoginnen fest angestellt. Die restlichen Kräfte werden auf Honorarbasis in den Projekten beschäftigt. Der größte Teil der Finanzierung erfolgt über Projektfördergelder von Stiftungen und Land.
Ergriffene Maßnahmen des TPZ e.V., um eine Insolvenz auch für die Zukunft zu verhindern:
- Auszug aus den Räumlichkeiten im Quartier in St. Leonhard
- Personalabbau
- massives ehramtliches Engagement in 2024 für Buchhaltung, Technik usw.
- Zugewinn neuer Mitglieder und Erhebung eines Mitgliedsbeitrages seit 08/2024
- neue Vereinsatzung: Trennung von Geschäftsführung und Vorstand
- Vorstand fungiert zukünftig als Kontrollorgan für die Geschäftsführung
- Weiterführung von Aktivitäten direkt in Schulen und KiTas
- flexible Anmietung von Probenraum und alternativen Spielstätten (teilweise auch kostenlos)
Begründung der Notwendigkeit der unveränderten Kontinuitätsförderung in 2024:
Aufgrund der Misswirtschaft und Geldflüsse an die FSB gGmbH muss in 2024 ein Defizit ausgeglichen werden. Das kann nur gelingen, wenn die Stadt Braunschweig die Kontinuitätsförderung für 2024 unverändert fortsetzt.
Der vorgelegte Antrag für 2024 ist nach den Parametern der Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur förderfähig. Der Wirtschaftsplan für 2024 ist detailliert, nachvollziehbar und ausgeglichen. Es ist davon auszugehen, dass mit den Fördermitteln der Stadt Braunschweig der Förderzweck erfüllt wird und das Defizit bis Ende 2024 ausgeglichen werden kann.
Begründung der Notwendigkeit der Kontinuitätsförderung in 2025:
Die notwendigen Arbeiten der Geschäftsstelle können nicht auf Dauer durch ehrenamtliche Arbeit der Vereinsmitglieder geleistet oder aufgefangen werden. Neben dem Aufbau einer angemessenen Personalstruktur ist das Finden geeigneter Räumlichkeiten für die Weiterführung der Arbeit des TPZ e.V. notwendig. Gespräche werden bereits geführt. Der Wirtschaftsplan für 2025 ist nachvollziehbar und ausgeglichen. Der Verein hat mit plausiblen Kosten und angemessenen Honoraren kalkuliert. Damit der TPZ e.V. seine Arbeit wie geplant fortsetzen und professionalisieren kann, ist die Förderung in der geplanten Höhe notwendig. Die Kosten fließen nun nicht hauptsächlich in die Miete, sondern in die Bezahlung von Personal und Honoraren. Diese Entwicklung des Vereins wird durch die Kulturverwaltung ausdrücklich begrüßt und unterstützt.
Grundsätzlich ist es aus Sicht der Verwaltung sehr erfreulich, dass der TPZ e.V. es geschafft hat, sich aus der finanziellen Schieflage herauszuarbeiten, die durch die Misswirtschaft der FSB gGmbH und des LOT-Theater e.V. und deren Insolvenzen entstanden ist. Es ist aus kulturpolitscher Sicht sehr zu begrüßen, dass der TPZ e.V. für die wichtige Thematik der theaterpädagogischen Arbeit in der Stadt Braunschweig einen tragfähigen Zukunftsplan entwickeln konnte. Dessen Unterstützungswürdigkeit und die Erfüllung der formellen Voraussetzungen im Sinne der Kulturförderrichtlinie sind in der Vorlage dargestellt.
Vor dem Hintergrund der Gesamtschau der Insolvenzthematik erachtet es die Verwaltung als erforderlich, die Neuausrichtung der Kontinuitätsförderung des TPZ e.V. dem zuständigen Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) für ein grundsätzliches politisches Votum vorzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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140,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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867,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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927,3 kB
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