Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23871-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Antrag Nr. 3 neu“ ersetzt den Antrag Nr. 3“r den Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr. Es hat eine Aktualisierung stattgefunden, da bei dem Deckungsprojekt „5E.660164“ die Projektbezeichnung fehlerhaft war:

 

 

3 neu. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr

 

Zeile 26     Baumaßnahmen

Projekt      4E.660034 FB 66: Vossenkamp / Herst. Rampe-Treppe

Sachkonto     787210 Tiefbaumaßnahmen - Projekte

 

Bei dem o.g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 400.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2024 (Aufwendungen): 100.000,00 €

Haushaltsansatz 2024 (Ausahlungen): 0,00 €

überplanmäßig beantragte Auszahlungen:   400.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 500.000,00 €

 

Zwischen dem Vossenkamp und der Berliner Straße wird für die Erschließung des Baugebietes die Herstellung eines barrierefreien Übergangs für Fußnger und Radfahrer erforderlich. Aufgrund der Höhendifferenz von bis zu 2,5 Meter ist dieser Übergang als Rampenanlage barrierefrei und fahrradgeeignet herzustellen. Der im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans GL 53 abgeschlossene Städtebauliche Vertrag mit dem Erschließungsträger beinhaltet u.a., dass die Stadt Braunschweig die Herstellung der Rampenanlage übernimmt und dass sich der Investor mit bis zu 230.000 € daran beteiligt.

 

Es ist geplant, einen Dreiklang für Fußnger, Radfahrer und mobilitätseingeschränkten Personen mit einer offenen Treppe sowie zwei den jeweiligen Anforderungen entsprechenden Rampenanlagen zu schaffen. Dazu soll der bisherige Wendehammer am Vossenkamp zu einem Stadtplatz mit Aufenthaltsqualität umgestaltet und mit einem Trinkbrunnen bestückt werden. Es wird für die Stadt mit Gesamtkosten von rd. 550.000 € gerechnet. Der Zuschuss des Investors beläuft sich auf max. 230.000 €.

 

Die bisher für dieses Projekt kalkulierten Gesamtkosten beliefen sich auf 150.000 €. Pandemie und Krieg haben die gewohnten Lieferketten unterbrochen und die Materialkosten jenseits jeder Prognose erhöht. Andererseits haben Klimaresilienz und Nachhaltigkeit die Liste der Anforderungen an einen Stadtplatz (z.B. Trinkbrunnen) erhöht. So kommt es, dass die bisher auf städtischer Seite angemeldeten Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 €r Planung und Bau nicht mehr ausreichend sind. Es wird mit zusätzlichen Kosten von 400.000  gerechnet.

 

Die sachliche Unabweisbarkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem geschlossenen Städtebaulichen Vertrag, in dem sich die Stadt zur Herstellung der Rampenanlage verpflichtet hat. Aus Effizienzgründen wird es für sinnvoll erachtet, auch die zusätzlichen baulichen Anforderungen mit abzuwickeln.

 

Nach Fertigstellung der Rampenanlage sind Folgemaßnahmen am Kanal geplant, die bis 2026 abgeschlossen sein sollen. Hierauf haben sich die Vertragspartner zeitlich geeinigt und eingestellt. Die zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme wird hieraus abgeleitet.

 

Zur Deckung stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderauszahlungen

5E.660164.00.500.663 / 787210

FB 66: Wilhelmstraße-Nord /Erschließung / Tiefbaumaßnahmen - Projekte

50.000,00

Minderauszahlungen

5S.660017.00.500.663 / 787210

Stadtbahnbau/Folgemaßnahmen / Tiefbaumaßnahmen - Projekte

100.000,00

Minderauszahlungen

5S.660069.00.500.663 / 787210

Unfallschwerpunkte / LSA-Maßnahmen / Tiefbaumaßnahmen - Projekte

250.000,00


 

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