Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23802-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 8 zu behandeln.

 

 2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Jütenring“, HA 137, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

 

 3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beratungen im Ausschuss für Planung und Hochbau vom 04.06.2024 wurden für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „tenring“, HA 137, die Hinweise in der Anlage 4, Abschnitt C noch um die folgenden Punkte 9 und 10 ergänzt:

 

9. Mesophiles Grünland

r die Durchführung der Mahd des mesophilen Grünlands gemäß A. VI. 1. orientiert sich der Startzeitpunkt am 15. Juli. Die genaue Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit des konkreten Entwicklungsziels und erforderlicher Maßnahmen.

 

10. Fassadenbegrünung

Begrünungen der Gebäudefassaden insbesondere bodengebundene mit Schling-/Kletterpflanzen sind möglich, u. a. um klimaökologisch positive Effekte nutzen zu können.

 

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 6, 7 und 8 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Jütenring“, HA 137, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise