Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23860

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Entsprechend den Anforderung des § 16 der Durchführungsverordnung (DVO) zum Niedersächsischen Gesetzes für Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie gemeinsam mit Vertretenden der Träger von Kindertagesstätten die „Regionale Vereinbarung Gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung (Förderung) von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertagesstätten“ aktualisiert. Dies ist Voraussetzung für den Erhalt der erweiterten Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII.

 

Die Erarbeitung erfolgte im Rahmen der Begleitgruppe zur integrativen Betreuung in Kindertagestätten. An der Begleitgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII zur Kindertagesbetreuung haben Vertretende der AWO, der Lebenshilfe, des Paritätischen, des Propsteiverbandes, des Trägers Till Eulenspiegel e.V. und der Stadt Braunschweig mitgewirkt. Zudem waren entsprechend den Anforderungen die zuständigen Abteilungen und Stellen des Fachbereichs beteiligt. Die Vereinbarung wurde mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung als zuständige Fachaufsicht vorabgestimmt. Alle Träger von Kindertagesstätten und der Stadtelternrat wurden im Rahmen einer AG-Sitzung über die Vereinbarung informiert und das Einvernehmen eingeholt.

 

Alle Träger, die derzeit integrative Betreuung in Kindertagesstätten in Braunschweig anbieten, haben die Vereinbarung unterzeichnet.

 

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Anlagen

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